Geschäftsbericht 2025

Anhang

Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter IFRS

Die Volkswagen AG hat alle von der EU übernommenen und ab dem Geschäftsjahr 2025 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt.

Seit dem 1. Januar 2025 sind die Änderungen an IAS 21 zur Bestimmung des Wechselkurses bei nicht nur vorübergehend fehlender Umtauschbarkeit anzuwenden. Die Ergänzungen regeln, wann eine Währung gegen eine andere Währung tauschbar ist und wann nicht und wie ein Wechselkurs zu bestimmen ist, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist.

Die oben genannten geänderten Regelungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows des Volkswagen Konzerns.