Geschäftsbericht 2025

Konzernlagebericht

Risiken und Chancen aus Mergers & Acquisitions und/oder anderen strategischen Kooperationen/Beteiligungen

Für diese Risikokategorie wurden keine Risiken mit einem Score-Wert über 20 gemeldet.

Risiken und Chancen aus Joint Ventures und Minderheitsbeteiligungen

Die Zusammenarbeit mit Joint-Venture-Partnern oder anderen Partnern birgt Risiken, die unsere Marktposition gefährden und finanzielle Verluste verursachen könnten.

Wir konzentrieren uns zunehmend auf Joint Ventures und Minderheitsbeteiligungen mit strategischen Partnern, die auf Forschung und Entwicklung, Markteinführungen und Großprojekte gerichtet sind. Der Schwerpunkt dieser Joint Ventures und Minderheitsbeteiligungen liegt auf strategischen Bereichen wie der Elektromobilität, Batterieentwicklung, Batteriewertschöpfungskette, Digitalisierung, Fahrzeugsoftwarearchitektur, dem autonomen Fahren, Mobilitätskonzepten und Infrastruktur. Die Beteiligung an diesen Joint Ventures und Minderheitsbeteiligungen hat in der Vergangenheit erhebliche Investitionen des Volkswagen Konzerns erfordert und ist möglicherweise auch weiterhin mit erheblichen Investitionen verbunden.

Die Nichteinhaltung unserer Verpflichtungen aus Joint-Venture-, Beteiligungs- und verwandten Vereinbarungen könnte unter anderem Schadensersatzforderungen, Vertragsstrafen oder Vertragskündigungen nach sich ziehen. Ein Vertragsbruch seitens unserer Partner, divergierende Interessen zwischen uns und unseren Partnern oder andere unvorhergesehene Ereignisse bergen das Risiko einer nicht erfolgreichen Umsetzung eines Projekts. Risiken können auch im Zusammenhang mit der Datenweitergabe entstehen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung nationaler Datenschutzgesetze und interner Vertraulichkeitsstandards, einschließlich der Anwendung unseres Need-to-Know-Prinzips. Auseinandersetzungen mit Joint-Venture-Partnern können kostspielig sein und das Management von der operativen Geschäftstätigkeit ablenken. Solche Joint Ventures und Beteiligungen könnten zudem die Koordinationskomplexität erhöhen und dazu führen, dass internes Wissen verloren geht. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass unsere Partner Technologien oder geistige Eigentumsrechte, die im Rahmen von Joint Ventures erworben wurden, außerhalb des vorgesehenen Rahmens nutzen. Änderungen oder Beendigungen dieser Vereinbarungen könnten unsere strategischen Fokusbereiche negativ beeinflussen. Sollten wir uns entscheiden, unsere Beteiligungen zu veräußern oder ein Joint Venture zu verlassen, könnte es herausfordernd sein, einen Käufer zu finden, oder es könnten andere Hindernisse beim Verkauf unserer Anteile auftreten. Darüber hinaus könnten unsere Partner Schadensersatzansprüche nach den Investitionsvereinbarungen oder anderweitig geltend machen.

Insbesondere sind wir Risiken im Zusammenhang mit unseren Joint Ventures in China ausgesetzt, da diese für unsere Wachstumsstrategie in Asien von strategischer Bedeutung sind. Jegliche Störung der Geschäftstätigkeit dieser Joint Ventures, sei es durch interne Partnerschaftsprobleme oder unterschiedliche strategische Ziele der Partner, birgt das Risiko, deren Betrieb wesentlich zu beeinträchtigen und unsere Interessen nachteilig zu beeinflussen.

Darüber hinaus könnten der Verlust oder die Störung solcher Joint Ventures oder Beteiligungen zu Kunden- oder Auftragsverlusten führen und unsere Wettbewerbsposition in den betroffenen Märkten beeinträchtigen.

Zur Minderung der genannten Risiken erhalten Unternehmen, mit denen wir gemeinsame Entwicklungsarbeiten durchführen, nicht nur technische Unterstützung, sondern auch Unterstützung in IT-bezogenen Belangen.

Joint Ventures und Beteiligungen bieten bedeutende Chancen in strategischen Bereichen und zukunftsorientierten Schlüsselfeldern. Mit diesen können wir technologische Innovation vorantreiben, Investitionsrisiken teilen und Skaleneffekte umsetzen. Zudem eröffnet sich durch gemeinsame Initiativen weiteres Wachstums- und Umsatzpotenzial. Insgesamt leisten Joint Ventures und Beteiligungen einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit in einem dynamisch wachsenden Marktumfeld.

Risiken und Chancen aus Akquisitions- und Investitionstransaktionen

Wir können Risiken im Zusammenhang mit Unternehmenszukäufen und Beteiligungen an Unternehmen ausgesetzt sein.

In der Vergangenheit haben wir bereits bedeutende Unternehmenskäufe getätigt und Beteiligungen in verschiedenen Anteilsverhältnissen erworben und werden dies auch zukünftig vornehmen. Diese Zukäufe erfordern erhebliche Investitionen und bergen entsprechende Risiken während des Transaktionsprozesses. So ist nicht ausgeschlossen, dass wir keinen vollständigen Zugang zu allen relevanten Informationen erhalten, die für eine vollständige Bewertung eines Zielunternehmens vor dem Abschluss einer Übernahme erforderlich sind, oder dass sich diese nur mit hohen Kosten beschaffen lassen.

Zielunternehmen können sich auch in Ländern befinden, in denen die zugrunde liegenden rechtlichen, wirtschaftlichen, politischen oder kulturellen Rahmenbedingungen nicht denen der Europäischen Union entsprechen oder nationale Besonderheiten aufweisen, mit denen wir nicht vertraut sind. Zudem können Zukäufe von Wettbewerbs- oder anderen Aufsichtsbehörden geprüft werden müssen, was zu Verzögerungen oder einer Verhinderung des Abschlusses führen könnte. Folglich ist es möglich, dass wir nicht alle damit verbundenen Risiken im Voraus erkennen oder uns entsprechend absichern können. Zukäufe und deren Integration erfordern zudem erhebliche Managementressourcen, und es besteht das Risiko, dass erworbene Technologien oder Vermögenswerte keine rechtliche Gültigkeit oder keinen inneren Wert besitzen. Darüber hinaus könnten Herausforderungen bei der Bindung und Integration von Beschäftigten, Geschäftsbeziehungen und Geschäftsabläufen der übernommenen Unternehmen auftreten.

Wir könnten unsere Wachstumsziele, Skaleneffekte, Kosteneinsparungen oder andere strategische Ziele aus den Zukäufen nicht erreichen. Erwartete Synergien könnten ausbleiben, Kaufpreise rückblickend betrachtet zu hoch sein oder unerwartete Restrukturierungskosten entstehen. Zusätzlich könnten Änderungen von Zinssätzen, Kapitalkosten oder Marktnachfrage die Geschäftspläne und Bewertungen nachteilig beeinflussen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass wir Garantien und Freistellungen von Dritten nicht realisieren könnten und dass Partner der erworbenen Unternehmen Verträge beenden oder nachteilige Ansprüche geltend machen. Beim Verkauf von Vermögenswerten bestehen Risiken wie potenzielle Verpflichtungen aus Gewährleistungen sowie regulatorische Hürden bei der Erlangung erforderlicher Genehmigungen. Sollten wir uns entschließen, unsere Beteiligungen zu veräußern oder ein Joint Venture zu verlassen, unterliegen wir den typischen Risiken solcher Transaktionen. Dazu zählen mögliche Verpflichtungen aus vertraglichen Gewährleistungen und Freistellungen sowie das regulatorische Risiko, dass erforderliche Genehmigungen für den Abschluss der Transaktion nicht erteilt werden.

Der Eintritt oder die Fehleinschätzung dieser Risiken könnte zu Wertminderungen, Reputationsschäden und Compliance-Risiken führen.

Um die genannten Risiken zu mindern, wird vor einer Übernahme oder Beteiligung eine umfassende Due-Diligence-Prüfung potenzieller Ziele durchgeführt. Diese Prüfung erstreckt sich beispielsweise auf die Finanzkraft, Compliance und ESG-Leistung, technologische Kompetenz, Governance und Marktreputation. Zudem gewährleistet eine strategische Fit-Analyse, dass Ziele, Werte und Zeithorizonte des Zielunternehmens mit unserer Gesamtstrategie übereinstimmen. Auch ist es unser Ziel, die künftige Governance-Struktur so zu gestalten, dass wir, auch bei Minderheitsbeteiligungen, in zentralen Entscheidungen ein angemessenes Maß an Einfluss gewinnen.

Unternehmenskäufe und Beteiligungen bieten Chancen, unsere Wettbewerbsposition zu stärken und die Transformation zu beschleunigen. Gezielte Investitionen ermöglichen den Zugang zu innovativen Technologien, neuen Geschäftsmodellen und Wachstumsmärkten, insbesondere auf dem Gebiet der Elektromobilität, Batterieentwicklung und Wertschöpfungskette, Digitalisierung, Fahrzeugsoftwarearchitektur, autonomem Fahren, Mobilitätskonzepten und Infrastruktur. Sie ermöglichen auch eine Diversifizierung des Portfolios und langfristige Wertschöpfung durch Teilhabe an aufstrebenden Branchen und nachhaltigkeitsorientierten Unternehmungen.

Risiken aus dem Verkauf von Beteiligungen

Ungünstige Marktbedingungen können dazu führen, dass wir Kapital nicht zu vorteilhaften Konditionen beschaffen könnten. Bei einem unerwarteten Finanzierungsbedarf könnten wir gezwungen sein, Vermögenswerte kurzfristig zu verkaufen, möglicherweise unterhalb ihres tatsächlichen Marktwerts. Solche erzwungenen Verkäufe könnten zu finanziellen Verlusten führen.

Risiken aus der Wertminderung von Goodwill, Markennamen oder aktivierten Entwicklungskosten

Der in unserem Konzernabschluss ausgewiesene Wert von Goodwill, Markenrechten oder aktivierten Entwicklungskosten wurde in der Vergangenheit infolge von Neubewertungen wertberichtigt und könnte auch in Zukunft erneut wertberichtigt werden; darüber hinaus könnten bilanzielle Bewertungen weitere negative Auswirkungen nach sich ziehen.

Wir überprüfen mindestens einmal jährlich auf Basis der zugrunde liegenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, ob der Wert von Goodwill, Markennamen oder aktivierten Entwicklungskosten gemindert sein könnte. Ein Wertminderungsbedarf kann entstehen, wenn objektive Hinweise darauf vorliegen, dass der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts unter seinem Buchwert liegt. Solche Wertminderungen können beispielsweise aus steigenden Zinssätzen oder sich verschlechternden Geschäftserwartungen resultieren. Ob Goodwill und erworbene Markenrechte einer Wertminderung unterliegen, hängt in erheblichem Maße von Prognosen künftiger Zahlungsströme und der Wahl geeigneter Diskontierungssätze ab. Angesichts der anhaltenden Transformation hin zur Elektromobilität und Digitalisierung im Kerngeschäft, des Übergangs zu autonomen Fahrzeugen sowie strengerer Umweltauflagen bestehen Unsicherheiten, die bei der Schätzung unseres künftigen BEV-Marktanteils, potenzieller Margen und langfristiger Wachstumsraten berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus müssen potenzielle Verzögerungen bei der Einführung von Elektromobilität, ein intensiver Wettbewerb aus China sowie mögliche Risiken protektionistischer Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Schätzungen sind risikobehaftet und können angesichts sich verändernder umweltrechtlicher Auflagen und Marktbedingungen revidiert werden.