Geschäftsbericht 2025

Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung

Wesentliche Auswirkungen und ihr Zusammenspiel mit der Strategie und dem Geschäftsmodell

AUSWIRKUNGEN IM BEREICH LUFT-, WASSER- UND BODENVERSCHMUTZUNG

Beschreibung Auswirkung/Risiko/ Chance Tatsächliche/ potentielle Auswirkung Wert­schöpfungs­kette Zeit­horizont

Luftverschmutzung

Negative Auswirkungen entstehen insbesondere durch Emissionen in der Nutzungsphase bei der Verwendung der Fahrzeuge durch unsere Kundinnen und Kunden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte, die bei der Zulassung der Fahrzeuge gelten, werden eingehalten.
Ebenfalls relevant sind Emissionen, die im Rahmen des Kerngeschäfts der Fahrzeugproduktion entstehen. Die Produktionsanlagen des Volkswagen Konzerns halten dabei mindestens die mit der Genehmigung einhergehenden gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Luftschadstoffe ein. Da auch entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Luftemissionen verursacht werden, fordert der Volkswagen Konzern von seinen Partnern, ebenfalls nach hohen Standards zu arbeiten.

Wasserverschmutzung

Wasser wird an verschiedenen Stellen der Wertschöpfungskette verwendet. Dabei werden Chemikalien besonders in der vorgelagerten Lieferkette zur Rohstoffgewinnung sowie bei der Herstellung von Bauteilen eingesetzt. Dies kann zu einer Belastung des entstehenden Abwassers mit Schadstoffen führen.
Die Auswirkungen des Chemikalieneinsatzes innerhalb der eigenen Produktionsprozesse und der Nutzungsphase werden als geringer erachtet, da alle im eigenen Geschäftsbereich anfallenden Abwässer vor der Einleitung in aufnehmende Gewässer (zum Beispiel Flüsse, Seen oder Meere) aufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden. Zur Festlegung der Aufbereitungsqualität des Abwassers werden die gesetzlichen Schadstoff-Grenzwerte herangezogen. Für bestimmte Abwasser-Schadstoffe strebt der Volkswagen Konzern im Rahmen seiner Zero Impact Factory-Vision ambitionierte Maximalkonzentrationen im Abwasser an.

Bodenverschmutzung

In Hochrisikorohstofflieferketten, insbesondere in der tiefergelagerten Lieferkette, können negative Auswirkungen durch Bodenverschmutzung, Bodenerosion, Landnutzung und Rohstoffabbau nicht ausgeschlossen werden.

Chance

Positive Auswirkung

Tatsächliche Auswirkung

Vorgelagerte Wertschöpfungskette

Kurzfristiger Zeithorizont
(< 1 Jahr)

Risiko

Negative Auswirkung

Potentielle Auswirkung

Eigener Geschäftsbereich

Mittelfristiger Zeithorizont
(1–5 Jahre)

Nachgelagerte Wertschöpfungskette

Langfristiger Zeithorizont
(> 5 Jahre)

Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Luftverschmutzung

Übergeordnet ist das Thema Minimierung der Schadstoffeinträge in die Luft unter anderem strategisch in der Konzernnachhaltigkeitsstrategie regenerate+, im Leitbild Umwelt goTOzero, in der Vision der Zero Impact Factory und im Code of Conduct für Geschäftspartner verankert.

Entlang der Lieferkette soll die Einhaltung des Code of Conduct für Geschäftspartner Auswirkungen auf Mensch und Umwelt reduzieren. Dieser fordert von den Lieferanten, geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Luftverschmutzung umzusetzen. Innerhalb der Geschäftstätigkeiten des Volkswagen Konzerns sollen solche Auswirkungen durch das Etablieren von Managementkonzepten (siehe Abschnitt „Managementkonzept: Umweltverschmutzung“) und durch das Verfolgen der Vision der Zero Impact Factory möglichst reduziert werden. Dies beinhaltet, dass Produktionsstandorte so gestaltet werden sollen, dass möglichst wenig luftbeeinträchtigende Schadstoffe emittiert werden. In der Nutzungsphase bei der Verwendung der Fahrzeuge durch unsere Kundinnen und Kunden soll die Umweltauswirkung der Fahrzeuge unter anderem durch einen höheren Anteil am Absatz von Elektrofahrzeugen reduziert werden. Dieses Ziel ist in der Konzernnachhaltigkeitsstrategie regenerate+ verankert.

Unter dem Abschnitt „Maßnahmen und Ressourcen: Umweltverschmutzung“ finden sich die ausführliche Darstellung und Erläuterung der Maßnahmen.

Wasserverschmutzung

Übergeordnet ist das Thema Vermeidung von Wasserverschmutzung im Rahmen des Leitbilds Umwelt goTOzero sowie in der Konzernnachhaltigkeitsstrategie regenerate+ verankert. Dabei bildet die Minimierung der Schadstoffeinträge in Gewässer das zentrale Element. Im Code of Conduct für Geschäftspartner fordert der Volkswagen Konzern auch Lieferanten auf, keine Wasserverschmutzungen zu verursachen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der natürlichen Grundlagen für Lebensmittel und Trinkwasser oder der Gesundheit des Menschen führen können.

Im eigenen Geschäftsbereich sind die Prozesse des Volkswagen Konzerns so ausgelegt, dass Verschmutzungen minimiert werden. Dies geschieht beispielsweise durch die Installation von Aufbereitungs- und Kläranlagen an den Produktionsstandorten.

Bei Lieferanten der vor- und nachgelagerten Lieferkette adressiert der Volkswagen Konzern die Auswirkung der Wasserverschmutzung durch die Implementierung des Raw Materials Due Diligence Management Systems (RMDDMS). Dieses System soll die Rohstoffbeschaffung nachhaltig und transparent gestalten und somit negative Umweltauswirkungen, wie zum Beispiel Wasserverschmutzung, identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Minderung umsetzen.

Der Code of Conduct für Geschäftspartner gilt grundsätzlich für direkte Lieferanten und enthält Anforderungen zur Vermeidung von Wasserverschmutzung gemäß jeweils anwendbarem Recht und internationalen Vorschriften. Er soll dazu beitragen, negative Auswirkungen auf Wasserressourcen zu mindern. Lieferanten werden zudem aufgefordert, diese Anforderungen an ihre direkten Geschäftspartner weiterzugeben.

Unter dem Abschnitt „Maßnahmen und Ressourcen: Umweltverschmutzung“ finden sich die ausführliche Darstellung und Erläuterung der Maßnahmen in diesem Handlungsbereich.

Bodenverschmutzung

Im Code of Conduct für Geschäftspartner fordert der Volkswagen Konzern auch seine Lieferanten auf, keine schädlichen Bodenveränderungen zu verursachen.

Die Konzernnachhaltigkeitsstrategie regenerate+ ist auf die Vermeidung von Umweltbelastungen und den Schutz natürlicher Ressourcen ausgerichtet und unterstützt die Wiederherstellung von Ökosystemen und die Förderung von Biodiversität. Mit der Förderung Biodiversität adressiert der Volkswagen Konzern auch die Bodenqualität und den Bodenschutz.

Managementkonzept zu Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung

Produktionsprozesse und Produktnutzung führen aufgrund von Emissionen zu Luft- und Wasserverschmutzung. Diese negativen Auswirkungen werden im Managementkonzept Vermeidung von Umweltverschmutzung adressiert.

Das Thema Vermeidung von Umweltverschmutzung ist Teil des Leitbilds Umwelt goTOzero: „Wir reduzieren schädliche Emissionen in Luft, Böden und Gewässer.“ Zudem ist das Ziel, den Absatz von Elektrofahrzeugen zu erhöhen, in regenerate+ verankert. Dieses Ziel strebt auch eine Verringerung der Luftverschmutzung bei der Verwendung der Fahrzeuge durch unsere Kundinnen und Kunden an.

Hinsichtlich des Themas Schadstoffe lautet die strategische Vision im Rahmen der Zero Impact Factory: „Wir gestalten unsere Fertigungsstätten so, dass von ihnen möglichst wenig die Gesundheit von Mensch, Tier und Vegetation sowie Boden, Gewässer und Luft beeinträchtigende Stoffe emittiert werden.“ In Bezug auf Gewässer- und Bodenschutz steht neben einer generellen Minimierung der Schadstoffeinträge auch die präventive Ausstattung der Produktionsanlagen mit technischen Sicherheitseinrichtungen beim Einsatz wassergefährdender Stoffe im Fokus. Eine Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer, in die Abwasser eingeleitet wird, soll vermieden werden.

Das Thema Beeinträchtigung von Boden, Wasser und Luft ist im Code of Conduct für Geschäftspartner verankert: Die Lieferanten tragen Sorge dafür, dass sie keine schädlichen Bodenveränderungen, Wasserverschmutzungen, Luftverunreinigungen, schädliche Lärmemissionen oder übermäßigen Wasserverbrauch verursachen. Diese können zu einer erheblichen Beeinträchtigung der natürlichen Grundlagen für Lebensmittel und Trinkwasser oder der Gesundheit des Menschen führen, beziehungsweise sollen sie diese so weit wie möglich minimieren.

Der Volkswagen Konzern verpflichtet sich in seiner Responsible Raw Materials Policy zur Minimierung negativer Umweltauswirkungen entlang der Lieferkette. Dazu zählen der Schutz von Biodiversität und Ökosystemen durch die Ablehnung von Entwaldung und Landdegradation, die Reduktion des Wasserverbrauchs insbesondere in wasserarmen Regionen sowie die Vermeidung von Luftverschmutzung durch den Ausschluss toxischer Substanzen. Grundlage sind internationale Umwelt- und Biodiversitätsabkommen wie die Convention on Biological Diversity (CBD) sowie International Union for Conservation of Nature (IUCN)-, Minamata-, Stockholm- und Basel-Übereinkommen.

Vermeidung der Verschmutzung von Luft und Wasser

Im Fokus der strategischen Vision der Zero Impact Factory steht die Minimierung der Schadstoffeinträge an den Produktionsstandorten (siehe Abschnitt „Ziele: Luft- und Wasserverschmutzung“). Hierfür existieren spezifische Vorgaben, wie zum Beispiel Grenzwerte für Schadstoffkonzentrationen im Abwasser und Emissionen in die Luft, deren Einhaltung mittels Messberichten nachgewiesen wird. Durch die Gestaltung der Produktionsstandorte soll darauf hingewirkt werden, dass die lokale Ressource Wasser durch ihre Nutzung nicht negativ beeinflusst wird.

Der Volkswagen Konzern hat verschiedene Prozesse in seinen Geschäftsbereichen installiert, um auch den Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Bezug auf schädliche Bodenveränderungen, Gewässer- und Luftverunreinigungen und schädliche Lärmemissionen zu entsprechen. Die Anwendung dieser Prozesse wird durch eine Konzernrichtlinie unterstützt. Diese gibt einen Rahmen und Mindestanforderungen vor, wie ein Umwelt-Compliance-Managementsystem (UCMS) in einer Organisation zu implementieren ist. Jede Gesellschaft entwickelt daraufhin eigene Prozesse, um diese Regeln einzuhalten. Im UCMS ist zudem ein Compliance- und Risikomanagementsystem integriert, das dazu dient, mit den Risiken der oben erwähnten Umweltmedien vorbeugend und frühzeitig umzugehen. Beispielsweise führen Produktionsstandorte in der Regel eine Umweltaspekteanalyse durch, wodurch mögliche Umweltrisiken aus Produktionsprozessen frühzeitig erkannt und bewertet werden können. Infolgedessen können die Verantwortlichen vorbeugende Maßnahmen zur Risikominimierung einleiten.

Die Anforderungen des Umweltmanagements gelten dabei über alle Phasen der Geschäftstätigkeit und den gesamten Lebensweg der Produkte und Dienstleistungen. Eine detaillierte Ausgestaltung der Prozesse liegt in der Verantwortung jeder kontrollierten Gesellschaft. Diese sind operativ tätig und gehören mehrheitlich zum Volkswagen Konzern.

Notfall- und Gefahrenabwehr

Der Volkswagen Konzern gibt den kontrollierten Gesellschaften vor, dass Notfallpläne und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vorzuhalten sind. Diese sind speziell auf die unternehmensspezifischen Umweltrisiken zugeschnitten und zielen darauf ab, negative Umweltauswirkungen zu vermeiden oder zu minimieren. Zu den konkreten Maßnahmen zählen beispielsweise die Kommunikation von Notfallplänen an Beschäftigte, relevante Bereiche und Auftragnehmer sowie die Qualifizierung zur Gefahrenabwehr. Die Kommunikation ist dabei den einzelnen Gesellschaften überlassen und kann beispielsweise durch Aushänge, Unterweisungen oder Schulungen erfolgen. Des Weiteren zählen dazu das Testen und Überprüfen der Notfallpläne sowie die Sicherstellung von Ressourcen zur fachlichen Beratung im Falle eines Ereignisses.

Im Falle wesentlicher baulicher oder betrieblicher Änderungen sollen die Notfallpläne überprüft und aktualisiert werden. Dabei werden Erfahrungen aus Übungen oder tatsächlichen Notfallmaßnahmen berücksichtigt. Die Frequenz der durchgeführten Übungen liegt in der Verantwortung jeder Gesellschaft, die für die Umsetzung der entsprechenden Konzernrichtlinie zuständig ist (siehe Abschnitt „Übergreifende Informationen zu den Managementkonzepten“ des Kapitels „Einführung in das Umweltmanagement“ für weiterführende Informationen zum Geltungsbereich).

Ziele: Luft- und Wasserverschmutzung

Übergeordnete Ziele

Die übergeordnete spezifische Kennzahl Umwelt Entlastung Produktion (UEP) berücksichtigt unter anderem die Emission flüchtiger organischer Verbindungen (Volatile Organic Compounds – VOC) im Zusammenhang mit der Produktion von Fahrzeugen und Komponenten. Die Zielvorgabe in Bezug auf die Kennzahl UEP hat somit einen direkten Bezug zur Luftverschmutzung.

Durch das Impact-Points-Ziel zur Reduktion der absoluten Umweltauswirkungen der Produktionsstandorte besteht ebenfalls ein Zielbezug hinsichtlich Emissionen in Luft und Gewässer. Über den Umweltaspekt Luftschadstoffe werden die Luftemissionen von VOC, Stickoxiden und Staub, Chlorkohlenwasserstoffe und Fluorkohlenwasserstoffe, bei der Produktion berücksichtigt. Über den Umweltaspekt Abwasser werden weiterhin Emissionen im Hinblick auf Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB), Stickstoff, Phosphor, Nickel und Zink, in Gewässern berücksichtigt. Die entsprechenden Kennzahlen und deren Verzielung werden im Abschnitt „Übergreifende Ziele und Metriken“ des Kapitels „Einführung in das Umweltmanagement“ berichtet.

Die Site Checklist weist zudem die Handlungsfelder Schadstoffe und Wasser auf. Sie umfasst beispielsweise Kriterien wie den Einsatz von VOC-reduzierten Spülverdünnern und Lacken, Vorgaben zu VOC-Emissionen aus Lackierereien, die Begrenzung von Staubemissionen, den Verzicht auf den Einsatz von Schwermetallen und gefährlichen Stoffen sowie Vorgaben zu Konzentrations-Grenzwerten bei den Abwasser-Parametern Chlorid, Nickel, Sulfat, Zink, Mangan und CSB.

Die freiwillig gesetzten Ziele hinsichtlich der Kennzahl UEP, der Impact Points und der Site Checklist stehen jeweils in Bezug zum Thema Umweltverschmutzung. Der Volkswagen Konzern hält sich an die geltenden Emissionsvorschriften, beispielsweise übergeordnet die der EU-Richtlinie über Industrieemissionen EU 2024/1785, kurz IED, sowie nationale Vorgaben, wie zum Beispiel die deutsche Abwasserverordnung (AbwV).

Maßnahmen und Ressourcen: Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung

Vermeidung und Kontrolle von Luftemissionen

Der Volkswagen Konzern ist bestrebt, seine Luftemissionen aus eigenen Aktivitäten sowie aus seiner Lieferkette fortlaufend zu reduzieren. Neben Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen dient innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeiten insbesondere das Impact-Points-Ziel, welches Emissionen in der Luft berücksichtigt, als ein Anreiz zur Umsetzung von Maßnahmen. Zum Beispiel werden in einigen Lackierereien, soweit technisch sinnvoll, Dünnschichtfüller und Dünnschichtklarlack eingesetzt. Außerdem werden lösemittelhaltige Spülverdünner durch lösemittelarme Spülverdünner ersetzt. In staubrelevanten Bereichen, zum Beispiel Lackierereien, Karosseriebau oder mechanischer Fertigung, werden Filtertechniken zur Staubreduzierung eingesetzt. Zusätzlich sind auch in der Site Checklist Kriterien definiert, die auf eine Verringerung von Luftemissionen abzielen (siehe Abschnitt „Übergeordnete Ziele“).

In der vor- und nachgelagerten Lieferkette soll die Einhaltung des Code of Conduct für Geschäftspartner die Emission von Luftschadstoffen reduzieren, indem die direkten Lieferanten geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Luftverschmutzung umzusetzen haben.

Durch die Transformation des Portfolios hin zur Elektromobilität leistet der Volkswagen Konzern gleichsam einen Beitrag zur Verbesserung der lokalen Luftqualität – insbesondere durch die Verringerung der Emissionen von Stickoxiden sowie Feinstaub (für weiterführende Informationen siehe Abschnitt „Maßnahmen und Ressourcen: Klimawandel“ des Kapitels „Klimawandel“).

Vermeidung und Kontrolle von Emissionen ins Wasser

Im Sinne des Gewässerschutzes leitet der Volkswagen Konzern keine unbehandelten Abwässer, welche durch Aktivitäten des Konzerns entstehen, in aufnehmende Gewässer ein. Schadstoffe im Abwasser, die in einer biologischen Kläranlage nicht entfernt werden können, werden üblicherweise mittels Vorbehandlungsanlagen entfernt. Um Fette, Öle und Emulsionen zu entfernen, wurden beispielsweise Abscheider für Leichtflüssigkeiten und Fette, Verdampferanlagen und Ölskimmer installiert. Dagegen werden Schwermetalle durch physikalisch-chemische Fällungsverfahren entfernt. CSB-Belastungen werden durch Adsorption, Filtration oder Flotationsverfahren weitgehend eliminiert. Vor der Einleitung wird das vorbehandelte Abwasser zum Beispiel mittels Membranbioreaktor (MBR) biologisch aufbereitet, um potenzielle organische Schadstoffe wie Phosphor und Stickstoff zu entfernen. Sofern das Abwasser nicht am Produktionsstandort selbst aufbereitet wird, erfolgt die Aufbereitung in einer externen Kläranlage oder die fachgerechte Entsorgung als Abfall.

Entsprechend der strategischen Vision der Zero Impact Factory werden beim Einsatz potenziell wassergefährdender Stoffe weitere Maßnahmen in der Produktion angestrebt: So soll im Sinne des präventiven Boden- und Gewässerschutzes kontinuierlich darauf geachtet werden, dass die zugehörigen Behälter mit einer zweiten Barriere zur Rückhaltung im Schadensfall ausgestattet sind.

Die Einhaltung von Messverpflichtungen wird durch regelmäßige Abwasseranalytik gewährleistet, deren Häufigkeit je nach Schadstoff unterschiedlich ist und sich nach den gesetzlichen und internen Vorgaben richtet.

Vermeidung und Kontrolle von Bodenverschmutzung

Volkswagen vermeidet aktiv Bodenverschmutzung. Dies geschieht durch Vorgaben zur sicheren Lagerung und Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, zur Vermeidung toxischer Substanzen sowie zur Minimierung von Bodenerosion. Lieferanten sollen ihre Aktivitäten so gestalten, dass keine schädlichen Bodenveränderungen entstehen, die die natürlichen Grundlagen für Lebensmittel und Trinkwasser oder die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten.

Engagement und Berichterstattung in der vor- oder nachgelagerten Lieferkette für Rohstoffe

Die Gewinnung und Verarbeitung bestimmter Rohstoffe für die Automobilindustrie ist mit Umweltrisiken verbunden – darunter Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung. Der Volkswagen Konzern adressiert diese Risiken im Rahmen seines Raw Materials Due Diligence Management Systems (RMDDMS), das im Abschnitt „Raw Materials Due Diligence Management System (RMDDMS)“ im Kapitel „Nachhaltigkeit in der Lieferkette“ ausführlich beschrieben ist.

Zur Förderung von Transparenz veröffentlicht der Konzern regelmäßig den Responsible Raw Materials Report. Dieser dokumentiert die Methodik und Maßnahmen des RMDDMS und zeigt auf, wie der Konzern seiner menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht in Hochrisikorohstoffketten nachkommt.

Im Fokus des RMDDMS stehen insbesondere indirekte Lieferketten, bei denen die Risikoanalyse eine erhöhte Exposition gegenüber ökologischen und sozialen Risiken identifiziert hat. Für besonders risikobehaftete Rohstoffe werden vertiefte Bewertungen durchgeführt, die gezielte Maßnahmen zur Risikominderung und deren Wirksamkeitsprüfung ermöglichen. Aktuell umfasst das RMDDMS 18 priorisierte Rohstoffe. Dies sind die Batterierohstoffe Kobalt, Lithium, Nickel und Grafit, die Konfliktmineralien Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (3TG) sowie Aluminium, Kupfer, Leder, Glimmer, Stahl, Naturkautschuk, Platingruppenmetalle, die seltenen Erden, Magnesium und Baumwolle. Im Rahmen seines Umweltmanagements hat der Volkswagen Konzern zudem Maßnahmen ergriffen, um Rohstoffe aus Tiefseebergbau aus seinen Lieferketten auszuschließen. Aus Gründen der Vorsorge beteiligt sich der Konzern nicht an der Finanzierung entsprechender Aktivitäten, solange deren ökologische und soziale Auswirkungen nicht umfassend untersucht und bewertet wurden. Ziel ist es, potenzielle negative Auswirkungen auf marine Ökosysteme und die Biodiversität zu vermeiden.

Ein zentrales Instrument zur Bewertung und Steuerung von Risiken in der tiefergelagerten Lieferkette sind Audits. Sie ergänzen die weiteren Elemente des RMDDMS und fördern Transparenz und Compliance sowie kontinuierliche Verbesserung. Weitere Maßnahmen und deren Wirkung auf Arbeitskräfte in der Lieferkette sind im Kapitel „Nachhaltigkeit in der Lieferkette“ dargestellt.

Der Volkswagen Konzern zielt auf eine verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen ab und setzt dabei auf die fünf Schritte der Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD – Organization for Economic Cooperation and Development) sowie auf die Anforderungen der OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas. Dementsprechend dürfen Lieferanten bei Schmelzhütten oder Raffinerien von Materialien nur solche Rohstoffe verwenden, die die Anforderungen des Leitfadens der OECD für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten erfüllen. Zudem müssen diese von der Responsible Mineral Initiative (RMI) oder ähnlichen Organisationen geprüft worden sein. Der Volkswagen Konzern erwartet von seinen Lieferanten, dass alle Mineralien aus konfliktbetroffenen Schmelzbetrieben vermieden werden. Ziel ist es jedoch nicht, die Beschaffung von Konfliktmineralien oder anderen Produkten zu verbieten, die aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammen, sondern die Beschaffung aus verantwortungsvollen Quellen innerhalb dieser Regionen zu fördern. Die Identifizierung der 3 TG-Schmelzen und Raffinerien, die von den Lieferanten oder Unterlieferanten genutzt werden, muss jährlich offengelegt werden. In Anlehnung an internationale Best Practices erwartet der Volkswagen Konzern zudem von seinen Lieferanten das Ausfüllen von Conflict Mineral Reporting Templates (CMRT). Neben der Identifizierung der Schmelzen und Raffinerien ermöglicht diese Vorlage auch die Bestimmung der Herkunftsländer des abgebauten Materials. Die Übereinstimmung mit den OECD-Leitlinien wird durch den Responsible Minerals Assurance Process (RMAP) der RMI bewertet. RMAP ist eine unabhängige Bewertung der Managementsysteme und Beschaffungspraktiken von Schmelzhütten/Raffinerien durch Dritte, um die Konformität zu bestätigen. Um das Engagement für verantwortungsvolle Lieferketten für Konfliktmineralien zu unterstreichen, veröffentlicht der Volkswagen Konzern freiwillig einen CMRT, um vollständige Transparenz zu schaffen.

Volkswagen adressiert Auswirkungen auf Bodenverschmutzung im Rahmen des RMDDMS. Das System integriert umweltbezogene und menschenrechtliche Aspekte in die Rohstofflieferkette und berücksichtigt dabei indirekt Auswirkungen wie Landdegradation und unsachgemäße Entsorgung von Rohstoffrückständen. Internationale Standards wie das Basler Übereinkommen zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle sind verpflichtend. Zudem wird die Vermeidung von Entwaldung und Landdegradation als Teil unserer Anforderungen adressiert.

Metriken: Luft- UND Wasserverschmutzung

Luft- und Wasserverschmutzung

Kennzahlen von Emissionen in Luft und Wasser

Nachfolgend sind die Kennzahlen dargestellt, die konzernweit erhoben werden. Falls an europäischen Produktionsstandorten für weitere Luft- oder Wasseremissionen Schwellenwerte gemäß Europäischem Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR) überschritten werden, melden die Standorte diese im Rahmen ihrer jährlichen Berichtspflichten an die zuständigen Behörden.

LUFT- UND WASSEREMISSIONEN

 

 

 

 

2025

 

2024

 

 

Einheit

 

Volkswagen Konzern

 

Gesellschaften mit operativer Kontrolle

 

Volkswagen Konzern

 

Gesellschaften mit operativer Kontrolle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Luftemissionen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VOC1, 3

 

t

 

10.300,6

 

852,4

 

10.962,9

 

978,7

NOx1

 

t

 

902,8

 

329,1

 

1.126,1

 

332,0

SO21, 2

 

t

 

0,0

 

354,2

 

0,0

 

371,4

Staub (PM10)1, 2, 3

 

t

 

284,6

 

0,0

 

148,4

 

0,0

CO1, 2

 

t

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

Wasseremissionen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TOC1, 2

 

t

 

549,8

 

100,6

 

463,1

 

157,9

Zink1, 2

 

t

 

1,0

 

0,1

 

2,2

 

0,3

Nickel1, 2

 

t

 

2,1

 

0,1

 

2,6

 

0,2

Fluorid gelöst1, 2

 

t

 

17,5

 

13,4

 

26,6

 

17,9

Stickstoff1, 2, 4

 

t

 

0,0

 

0,0

 

 

Phosphor1, 2, 4

 

t

 

7,2

 

0,0

 

 

1

Nur Standorte, die den Schwellenwert gemäß E-PRTR (Anhang II) überschreiten.

2

Die Standorte der TRATON GROUP sind in dieser Kennzahl nicht enthalten.

3

Der Datenpunkt enthält Schätzwerte.

4

Für das Jahr 2024 ist keine Berichterstattung möglich.

Beschreibung der Messmethoden

In der Konzernnorm 98000 sind Indikatoren für Emissionen definiert, um deren einheitliche Erhebung an den Standorten des Volkswagen Konzerns zu ermöglichen. Dabei werden unter anderem Schadstoffeinleitungen in Abwässer wie Zink, Nickel, CSB, gesamter organischer Kohlenstoff (TOC), gelöstes Fluorid, Stickstoff und Phosphor sowie Luftemissionen wie Staub, VOC, Stickoxide (NOx) und Schwefeldioxid (SO2) erfasst. Es gilt die Erfassungshierarchie gemäß Konzernnorm 98000 in Verbindung mit den in der Norm beschriebenen zulässigen Messverfahren. Diese sind parameterspezifisch und basieren auf dem aktuellen Stand der Technik.

Kontextinformationen zu Luftverschmutzung

Die Produktionsstandorte des Volkswagen Konzerns erfassen, unabhängig von nationaler Gesetzgebung oder behördlichen Auflagen, eine Reihe umweltrelevanter Luftemissionen. Emissionen aus Verbrennungsprozessen, wie Kohlenmonoxid (CO) und Schwefeldioxid, werden mittels Multiplikation der eingesetzten Brennstoffmengen mit länderspezifischen Emissionsfaktoren ermittelt, sofern keine genaueren, standortspezifischen Emissionsfaktoren vorliegen. Des Weiteren werden VOC-Emissionen erfasst, die hauptsächlich bei Lackierprozessen entstehen. Dabei sind mindestens diejenigen Emissionen zu erfassen, die durch nationale Gesetzgebungen oder Anlagengenehmigungen gefordert werden. VOC-Emissionen aus Lackieranlagen sind für alle Fahrzeugserienlackieranlagen zu ermitteln. Werden VOC-Emissionen in einer Thermischen Nachverbrennung oder Regenerativen Nachverbrennung (RNV) verbrannt, sind die entstehenden CO2-Emissionen ebenfalls zu erfassen. Hinsichtlich der Erfassung von Feinstaub (Particulate Matter – PM) mit einem Durchmesser von 10 µm oder kleiner (PM10) ist eine Erfassung der Gesamtstaubmenge und anschließende Umrechnung in PM10 mittels Umrechnungsfaktoren zulässig.

Kontextinformationen zu Wasserverschmutzung

Die Erhebungsintervalle sowie die Analytikmethoden für im Abwasser enthaltene Schadstoffkonzentrationen richten sich nach den Vorgaben aus den Standortgenehmigungen und/oder relevanten Gesetzen. Sie variieren je nach Schadstoff zwischen quartalsweiser bis hin zu täglicher Messverpflichtung. Darüber hinaus setzt die Konzernnorm 98000 Mindeststandards für bestimmte Schadstoffe, deren Beprobung mindestens quartalsweise erfolgt und sich an relevanten ISO-Normen orientieren soll. Die berichteten jährlichen Emissionsmengen ins Abwasser ergeben sich üblicherweise durch Multiplikation der gemessenen Abwasservolumina mit den Konzentrationen der jeweiligen Schadstoffe.

Prozesse zur Erfassung und Bilanzierung

Die Erhebung der Umweltindikatoren liegt in der Verantwortung des jeweiligen Standorts. Die Umweltindikatoren werden gemäß Konzernnorm 98000 im UIS erfasst und auf Konzernebene validiert. Die Standorte müssen darauf hinwirken, dass die Umweltindikatoren für jedes festgelegte Erfassungsintervall nach der gleichen Systematik ermittelt werden. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr, die einen vorgegebenen Toleranzwert überschreiten, müssen begründet werden.

Informationsquellen

Die Festlegung zulässiger Messverfahren orientiert sich grundsätzlich an nationalen und internationalen Gesetzen und Verordnungen (zum Beispiel deutsches Bundesimmissionsschutzgesetz, europäische F-Gase-Verordnung), international anerkannten Normen und Standards (zum Beispiel GHG Protocol, ISO-Normen), branchenspezifischen Vorgaben (zum Beispiel Verband der Automobilindustrie (VDA)-Emissionsfaktoren) sowie wissenschaftlichen Erkenntnissen (zum Beispiel International Panel for Climate Change (IPCC)-Sachstandsberichte).

Begründung für die Wahl einer alternativen Methodik zur Emissionsquantifizierung

Die Konzernnorm 98000 legt eine Messhierarchie zur Erhebung von Umweltdaten an den Standorten fest (siehe Abschnitt „Einheitliche Erfassung von Umweltdaten“ im Kapitel „Einführung in das Umweltmanagement“).