Geschäftsbericht 2025

Konzernlagebericht

Risiken aus Umwelt und Soziales

Für diese Risikokategorie ist die Eintrittswahrscheinlichkeit mit mittel (Vorjahr: mittel) und das potenzielle Schadenausmaß mit mittel (Vorjahr: mittel) bewertet.

Die größten Risiken aus dem RQP ergeben sich aus der Nichterreichung CO2-bezogener Vorgaben und transformationsbedingter Zukunftsprogramme.

Risiken aus Arbeitsbeziehungen

Unsere hohe Fixkostenbasis, das Beschäftigungsumfeld sowie das rechtliche und soziale Umfeld können weiterhin Druck auf unsere Marktposition im Vergleich mit anderen Wettbewerbern ausüben.

Wir sind im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit darauf angewiesen, hochqualifiziertes Personal zu wettbewerbsfähigen Kosten zu rekrutieren und langfristig an uns zu binden. Ein Schwerpunkt unserer Wertschöpfung liegt in Europa. Gerade in Volkswirtschaften, die durch den demografischen Wandel geprägt sind, kann es schwieriger werden, geeignetes Personal zu finden. Regulative Eingriffe können den Preis des Faktors Arbeit erhöhen. Ein überdurchschnittliches Ansteigen der Personalkosten würde unsere Wettbewerbsfähigkeit belasten.

Unsere Wettbewerber, insbesondere ausländische Unternehmen mit flexibleren Rahmenbedingungen, können ein Risiko darstellen, wenn sie wagen deutlich niedrigere Kostenbasis realisieren können. Für die Mehrheit der Beschäftigten bei Volkswagen gelten Tarifverträge und es herrscht Koalitionsfreiheit.

Unsere Geschäftstätigkeit war in der Vergangenheit und kann auch zukünftig von Arbeitskampfmaßnahmen betroffen sein und durch diese beeinflusst werden. Möglicherweise gelingt es uns nicht vor Ablauf der jeweiligen Friedenspflicht, neue Vereinbarungen abzuschließen oder bestehende Vereinbarungen zu Bedingungen neu zu verhandeln, die wir als angemessen erachten.

Dem Risiko, dass neue Tarifverträge in Konzerngesellschaften nicht mit unseren globalen Kostenzielen vereinbar sind, begegnen wir durch die konsequente Nachverfolgung der zwischen den Tarifparteien vereinbarten Ziele sowie durch ein international koordiniertes Management der weltweit im Volkswagen Konzern stattfindenden Tarifverhandlungen. Neben dem im Jahr 2025 verfolgten Personalabbau wurden weitere Maßnahmen zur Senkung der Personalkosten vereinbart. Seit der Rückkehr zu einem Haustarifvertrag in der Volkswagen AG im Jahr 2024 wurde die Komplexität in tariflichen Themen deutlich verringert.

Wir nutzen eine Vielzahl von Instrumenten, um wirtschaftliche Risiken, Markt- und Wettbewerbsveränderungen sowie Engpässe bei zugelieferten Komponenten zu steuern und auch bei schwankenden Auftragsvolumina das Personal flexibel einzusetzen und gleichzeitig Beschäftigungssicherung zu bieten. Zum Einsatz kommen Arbeitszeitkonten, flexible Schichtmodelle, Sonderschichten, Schließtage und Kurzarbeit sowie der Einsatz von Zeitarbeit.

Risiken aus Fachkräftemangel

Unser Erfolg hängt maßgeblich davon ab, weiterhin qualifizierte Beschäftigte für uns gewinnen zu können.

Die Knappheit von Schlüsselkräften durch Marktveränderungen, Fluktuation, gezielte Abwerbung durch Wettbewerber oder andere Arbeitgeber sowie altersbedingte Abgänge kann zu einem erheblichen Know-how-Verlust führen. Der Wettbewerb um Fachkräfte ist insbesondere in den Bereichen Automobil, Elektrotechnik, Chemie, IT und F&E intensiv. Fehlende Kompetenzen innerhalb unserer Belegschaft könnten die Umsetzung unserer technologischen und digitalen Ziele erschweren.

Wir mindern das Risiko fehlender Fachkompetenz durch umfassende Schulungs- und Weiterentwicklungsmaßnahmen für alle Beschäftigten, insbesondere an internationalen Standorten, um technologischen und branchenspezifischen Veränderungen gerecht zu werden. Um dem möglichen Risiko einer Unterdeckung von qualifiziertem Fachpersonal – insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und IT – entgegenzuwirken, bauen wir unsere Rekrutierungsinstrumente aus, treten frühzeitig mit talentierten Kandidatinnen und Kandidaten in Kontakt und bieten innovative Ausbildungsprogramme sowie Kooperationen mit Universitäten und Business Schools. Gleichzeitig stärken wir unsere Attraktivität als Arbeitgeber, um Talente für Schlüsselpositionen zu gewinnen. Durch gezielte Nachfolgeplanung und Qualifizierung begegnen wir zudem Risiken aus der Mitarbeiterfluktuation und dem Know-how-Verlust.

Darüber hinaus nutzen wir unsere globale Positionierung, um zukunftskritische Kompetenzen in Ländern aufzubauen, die nicht durch Talentknappheit geprägt sind.

Umweltauflagen und andere Emissionsvorschriften

Unsere weltweiten Geschäftstätigkeiten unterliegen umfassenden, komplexen und sich ständig ändernden umweltrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen, die nicht immer einheitlich sind.

Wir sind auf nationaler und internationaler Ebene zur Einhaltung zahlreicher Vorschriften verpflichtet. Diese betreffen unter anderem den Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Schadstoffemissionen, den Kraftstoffverbrauch sowie die Verwendung, Handhabung und Lagerung verschiedener Stoffe und können auch Beschränkungen oder Verbote für Chemikalien, Schwermetalle, Biozide und flüchtige organische Verbindungen beinhalten. Sie gelten für den Fertigungsprozess, für unsere Produkte, einschließlich der Lieferantenkomponenten, sowie in von uns geplanten oder errichteten fahrzeugbezogenen Infrastrukturen.

Die einzuhaltenden regulatorischen Vorgaben sind nicht immer einheitlich, zudem unterliegen wir einer zunehmenden behördlichen Kontrolle und Durchsetzung. Dies gilt insbesondere für Vorschriften zum Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz. Besondere Relevanz für Fahrzeuge haben Vorschriften zur Kraftstoffeffizienz, zu CO2- und anderen Emissionsgrenzwerten (wie NOX) sowie steuerliche Regelungen auf CO2-Basis oder kraftstoffverbrauchsabhängige Kfz-Steuern. Unterschiedliche Bestimmungen in verschiedenen Ländern stehen einem weltweiten Marketing von Fahrzeugen mit identischer Spezifikation entgegen.

Die Kosten der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sind beträchtlich und werden in Zukunft vermutlich ansteigen.

Um die Einhaltung emissionsbezogener Vorgaben zu ermöglichen, passen wir unser Angebot an Modell- und Antriebsvarianten kontinuierlich an die jeweiligen Marktschwellen an. Diese Anforderungen können zu Kostensteigerungen und in der Folge zu Preiserhöhungen sowie zu Volumenrückgängen führen. Wir investieren beträchtliche Mittel in ein Produkt-Compliance-Managementsystem. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Compliance-Risiken zu vermeiden oder zu minimieren.

Die Nichteinhaltung geltender Vorschriften könnte Strafen, Bußgelder, Schadensersatzforderungen, Rückrufe, Einschränkungen oder den Entzug von Genehmigungen und Lizenzen (wie Zertifizierung von Fahrzeugen oder sonstige Genehmigungen, die vor dem Verkauf eines Fahrzeugs in der jeweiligen Region einzuholen sind), Beschränkungen oder Verbote von Geschäftstätigkeiten, Reputationsschäden und weitere negative Folgen nach sich ziehen.

Regulatorische Risiken

Wir sind in zahlreichen Ländern an behördliche Vorschriften gebunden.

Die in verschiedenen Rechtsordnungen geltenden Gesetze betreffen unter anderem Fahrzeugsicherheit, Umweltauswirkungen, nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (einschließlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten), Fahrzeugkonstruktion und -fertigung, Forschung und Entwicklung, Lieferkette, Marketing sowie After-Sales-Services oder Maßnahmen zur Stärkung der Kundenbindung an Fahrzeug und Marke nach dem Verkauf. Dazu zählen Vorschriften zu Fahrzeugrecycling, -zulassung und -betrieb sowie Regelungen im Finanzdienstleistungssektor. Die Vielfalt und Komplexität dieser neuen Anforderungen erschwert ihre Umsetzung.

Volkswagen unterhält ein selektives Vertriebssystem. Innerhalb der Europäischen Union werden Händler und Servicepartner unter Beachtung der Regelungen der EU-Verordnungen 461/2010 und 720/2022 – soweit zulässig – anhand von qualitativen beziehungsweise quantitativ-qualitativen Kriterien ausgewählt. Die bisher hierfür maßgebliche EU-Verordnung 330/2010 wurde vonseiten der Europäischen Kommission überarbeitet und durch die neue, ihr nachfolgende EU-Verordnung 720/2022, die am 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist, ersetzt. Aus dieser überarbeiteten EU-Verordnung ergibt sich nach jetzigem Stand kein Anpassungsbedarf für das gegenwärtige Vertriebssystem der Volkswagen AG. Gleichwohl ist die Volkswagen AG unverändert verpflichtet, die Marktsituation zu beobachten und bei einem sich manifestierenden Marktanteil von über 40 % das quantitativ-qualitative Vertriebssystem zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Am 17. April 2023 hat die Europäische Kommission mit der VO (EU) 2023/822 die eigentlich am 31. Mai 2023 auslaufende Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (VO (EU) 461/2010, „Kfz-GVO“) um weitere fünf Jahre verlängert. Um dem ökologischen und digitalen Wandel im Kraftfahrzeugsektor angesichts der verlängerten Laufzeit dennoch Rechnung zu tragen, hat die Europäische Kommission per Mitteilung (EU) C/2023/2335 die „Ergänzenden Leitlinien für vertikale Beschränkungen in Vereinbarungen über den Verkauf und die Instandsetzung von Kraftfahrzeugen und den Vertrieb von Kraftfahrzeugersatzteilen“ zur VO (EU) 461/2010 überarbeitet. In den aktualisierten Leitlinien stellt die Europäische Kommission nicht mehr allein auf „technische Informationen“ ab, sondern spricht allgemein nur noch von „Input“, der neben technischen Informationen zukünftig auch Werkzeuge, Schulungen und fahrzeuggenerierte Daten umfasst. Außerdem wird ausdrücklich klargestellt, dass das einseitige Vorenthalten eines bestimmten Inputs durch Fahrzeughersteller, einschließlich der Vorenthaltung fahrzeuggenerierter Daten, den Missbrauchstatbestand nach Art. 102 AEUV erfüllen kann. Parallel zu ihrer Datenbereitstellungspflicht muss die Volkswagen AG ihrer Pflicht zur Einhaltung von Cyber-Security nachkommen. Es ist noch nicht absehbar, ob und in welchem Umfang die Volkswagen AG von entsprechenden Ansprüchen unabhängiger Marktteilnehmer betroffen sein wird und welche wirtschaftlichen Auswirkungen diese Ansprüche haben können. Die kartellrechtlichen Vorgaben, unter anderem in Form der Gruppenfreistellungsverordnung 461/2010 sowie der EU-Verordnungen 2018/858 und 2021/1244, haben zum Ziel, einen wirksamen Wettbewerb auf dem Kraftfahrzeug-Anschlussmarkt zu gewährleisten beziehungsweise zu fördern. Diesem Wettbewerbsdruck und den damit verbundenen Risiken ist auch die Volkswagen AG im Hinblick auf ihr Instandhaltungs- und Wartungsangebot ausgesetzt.

Zudem schränken die jüngsten Änderungen des europäischen (Richtlinie 2024/2823 vom 23. Oktober 2024) und deutschen Designrechts, einschließlich der Einführung und EU-weiten Harmonisierung der sogenannten „Reparaturklausel“, den Designschutz für Ersatzteile ein, die zur Reparatur komplexer Produkte – wie Fahrzeugteile – verwendet werden. Dies könnte sich nachteilig auf unser Geschäft mit Originalteilen auswirken.

Mit der im Jahr 2024 in Kraft getretenen Euro-7-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1257) wurden strengere und umfassendere Emissionsanforderungen eingeführt, die nicht nur Abgasemissionen, sondern auch Emissionen aus Reifenabrieb und Bremsenpartikeln umfassen. Diese verschärften Standards gelten für neue Fahrzeugtypen ab November 2026 und für alle Neufahrzeuge ab November 2027. Hersteller müssen somit mit erheblichen Kostensteigerungen im gesamten Portfolio rechnen.

Nachdem die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority (FCA)) zum Januar 2021 sämtliche Discretionary Commission Arrangements (DCAs) im Markt für Autofinanzierungen verboten hatte, wurde in der Folge auch vom britischen Supreme Court gerichtlich festgestellt, dass Kunden durch hohe Provisionen von Kreditgebern für Kfz-Finanzierungen unfair behandelt wurden, insbesondere wenn diese auch nicht offengelegt wurden. Im Oktober 2025 stellte die FCA den Entwurf eines branchenweiten Entschädigungsprogramms für Fahrzeugfinanzierungskunden zur Konsultation. Das Entschädigungsprogramm sieht vor, dass Kunden, die in einem bestimmten Zeitraum Finanzierungsverträge abgeschlossen haben, entschädigt werden müssen, wenn sie durch nicht offengelegte Provisionen benachteiligt wurden. Das Konsultationsverfahren soll bis Ende März 2026 abgeschlossen sein. Abhängig von der endgültigen Ausgestaltung des Entschädigungsprogramms könnten sich für Volkswagen Financial Services (UK) Ltd., Milton Keynes wesentliche Auswirkungen, insbesondere Zahlungsverpflichtungen sowie in diesem Zusammenhang auch Rechtsstreitigkeiten, ergeben.

Auch für andere Länder werden Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen erwartet. Die Einhaltung neuer regulatorischer Bestimmungen zieht unter Umständen hohe Kosten nach sich.