Verhinderung von Korruption und Bestechung
Wesentliche Auswirkung und ihr Zusammenspiel mit der Strategie und dem Geschäftsmodell
AUSWIRKUNG IM BEREICH VERHINDERUNG VON KORRUPTION UND BESTECHUNG
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Verhinderung von Korruption und Bestechung |
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Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat der Volkswagen Konzern eine positive Auswirkung, indem er eine Kultur der Integrität fördert und das Vertrauen seiner Stakeholder entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch sein Engagement und ein effektives Compliance-Managementsystem im Kampf gegen Korruption und Bestechung stärkt. Damit die Auswirkung auch potenziell in der mittelfristigen Zukunft wirken kann, soll die Bekämpfung von Korruption und Bestechung weitergeführt werden. |
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Chance |
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Positive Auswirkung |
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Tatsächliche Auswirkung |
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Vorgelagerte Wertschöpfungskette |
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Kurzfristiger Zeithorizont |
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Risiko |
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Negative Auswirkung |
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Potentielle Auswirkung |
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Eigener Geschäftsbereich |
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Mittelfristiger Zeithorizont |
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Nachgelagerte Wertschöpfungskette |
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Langfristiger Zeithorizont |
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Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen haben Einfluss auf die Strategie, das Geschäftsmodell und die Wertschöpfungskette des Konzerns. Integrität und Compliance sind wesentliche Elemente der regenerate+. Der Code of Conduct ist das ethische und wertebasierte Fundament für integres und regelkonformes Handeln im Volkswagen Konzern.
Der Volkswagen Konzern fördert den Einfluss seiner wesentlichen Auswirkungen auf sein Geschäftsmodell, Strategie und Wertschöpfungskette über die Instrumente des Compliance-Managementsystems zur Bekämpfung von Korruption. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf integren Geschäftspraktiken sowie der Bekämpfung von Korruption und Bestechung – auch entlang der Wertschöpfungskette –, um positive Auswirkungen zu erhalten und zu stärken.
Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung sind Teil der regenerate+, welche sich wiederum auf die Wertschöpfungskette auswirken können.
Managementkonzepte: Verhinderung von Korruption und Bestechung
Der Volkswagen Konzern bekennt sich uneingeschränkt zu rechtmäßigem und verantwortungsvollem Handeln und verfolgt eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption. Dieses Prinzip ist fest in den Unternehmenswerten verankert. Dies spiegelt sich im Code of Conduct für Beschäftigte und im Code of Conduct für Geschäftspartner wider und bildet so den Maßstab für das Handeln des Volkswagen Konzerns. Die relevanten Unterlagen können auf der Konzern-Webseite unter https://www.volkswagen-group.com/de/integritaet-und-compliance-15705 eingesehen werden. Weiterführende Konzernrichtlinien regeln den Umgang mit Interessenkonflikten, Spenden und Sponsorings sowie Zuwendungen, insbesondere in Form von Geschenken oder Einladungen.
Der Volkswagen Konzern geht Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen Gesetze sowie gegen die internen Unternehmenswerte und Regelungen nach. Damit soll ein regelkonformes und gesetzestreues Verhalten im Volkswagen Konzern sichergestellt werden. Die Bearbeitung von potenziell schweren Regelverstößen fällt in die Zuständigkeit der Aufklärungs-Offices. Geeignete Stellen, insbesondere Führungskräfte und das Personalwesen, sind für die Bearbeitung sonstiger Regelverstöße verantwortlich. Beschäftigte, die in unlautere Geschäftspraktiken involviert sind, werden sanktioniert.
Die Verantwortung für die Themen Anti-Korruption und Prävention von Bestechung und Geldwäsche liegt im Bereich Group Integrity & Compliance. Dieser gehört zum Vorstandsressort „Integrität und Recht“.
Maßnahmen: Verhinderung von Korruption und Bestechung
Schriftliche Vorgaben
Der Code of Conduct steht allen Beschäftigten des Volkswagen Konzerns sowie Dritten auf der Konzern-Webseite unter https://www.volkswagen-group.com/de/integritaet-und-compliance-15705 zur Verfügung. Darüber hinaus organisiert das Group Integrity & Compliance-Kommunikationsteam Informations- und Kommunikationsaktivitäten wie Kampagnen, Film- und Dialogformate, Newsletter oder interaktive Spiele, mit dem Ziel, die Sensibilisierung für Integritäts- und Compliance-Themen zu unterstützen.
Basis der Aktivitäten zum Thema Korruptionsprävention ist die konzernweit geltende Richtlinie für Zuwendungen und Geschenke, die klare Regeln für den Umgang mit Geschenken, Einladungen und anderen Zuwendungen festlegt. Dabei trägt sie auch dazu bei, Interessenkonflikte und schon den Anschein einer unzulässigen Beeinflussung zu vermeiden. Diese Aktivitäten verfolgen das Ziel, dass die Geschäftspraktiken im Volkswagen Konzern möglichst transparent und im Einklang mit den geltenden Vorschriften erfolgen.
Beratung
Der Infopoint Integrity & Compliance hat sich als zentrale Beratungsstelle bei der Volkswagen AG etabliert. Das Team ist persönlich, per E-Mail oder per App (unter anderem über die Volkswagen 360°-App) erreichbar. Es beantwortet Fragen zu Integrität und Compliance, insbesondere zum Verhaltenskodex und dem Thema Anti-Korruption, und steht in engem Austausch mit weiteren Beratungsstellen im Konzern.
Schulungsmaßnahmen und Zertifizierungen
Um Korruptionsrisiken zu vermeiden, werden risikobasiert regelmäßig Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen zum Thema Anti-Korruption durchgeführt. Diese Maßnahmen behandeln dabei nicht nur das Korruptionsverbot und den Umgang hierzu mit Amts- und Mandatsträgern, sondern umfassen auch Themen der Geldwäscheprävention. Eine detaillierte Beschreibung der Compliance-Trainings im Volkswagen Konzern erfolgt unter „Schulungsprogramme“.
Beschäftigte ab dem Oberen Managementkreis nehmen zweijährig an der Code-of-Conduct-Zertifizierung teil. Mit dem Unterzeichnen des Zertifikats bestätigen diese ihre Kenntnis der Verhaltensgrundsätze, die Kenntnis über ihre Meldeverpflichtung möglicher Interessenkonflikte und schwerer Regelverstöße.
Business Partner Due Diligence
Im Rahmen der Business Partner Due Diligence (BPDD) wird mit einem risikobasierten Ansatz die Integrität der Vertriebspartner mit dem Schwerpunkt Anti-Korruption geprüft. Die Überprüfung erfolgt vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung und wird über die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung fortgeführt. Durch die frühzeitige Identifikation potenzieller Risiken können präventive oder reaktive mitigierende Maßnahmen eingeleitet werden, um die Verlässlichkeit und Stabilität der Geschäftsbeziehungen zu sichern. Wesentlicher Bestandteil ist dabei auch ein automatisiertes tägliches Integritätsmonitoring der Geschäftspartner. Weiterhin werden Vertriebspartner risikobasiert zusätzlichen Prüfungen unterzogen, wie zum Beispiel Auditierungen. Dabei werden Geschäftspartner mit verschiedenen Formaten unterstützt, wie unter anderem Compliance-Dialogen, damit diese die erforderlichen Standards erfüllen. Group Integrity & Compliance unterstützt die operativ verantwortlichen Einheiten des Vertriebs bei der Durchführung des Business-Partner-Due-Diligence-Prozesses. Der Prozess umfasst regelmäßige Mediascreenings, Risikobewertungen, Sanktionslistenprüfungen und das Identifizieren von Warnhinweisen im Hinblick auf Geschäftspartner. Der Volkswagen Konzern untersucht, ob die Geschäftspartner ein Compliance-Managementsystem (CMS) haben beziehungsweise Compliance-Maßnahmen implementiert sind. Ziel ist es, Risiken für Gesetzesverstöße und die Missachtung ethischer Standards frühzeitig zu erkennen, risikobehaftete Geschäftspartner zu vermeiden und – wo möglich – Maßnahmen zur Risikominimierung festzulegen sowie gemeinsam mit dem Geschäftspartner umzusetzen. In Einzelfällen werden Geschäftspartner direkt angesprochen, um mögliche Verstöße aufzuklären. Ist dies nicht möglich, wird die Geschäftsbeziehung nicht aufgenommen oder im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten beendet. Entsprechende Geschäftspartner können für Geschäfte mit dem Volkswagen Konzern, seinen Marken und Gesellschaften gesperrt werden.
Neben dem im BPDD-Tool erfolgenden automatisierten, kontinuierlichen Integritätsmonitoring des Geschäftspartners, wird die Umsetzung von eventuell mit dem Geschäftspartner bereits vor Vertragsschluss vereinbarten Mitigationsmaßnahmen nachverfolgt. Des Weiteren werden die Geschäftspartner regelmäßig dahingehend geprüft, ob gegebenenfalls weitere Maßnahmen wie insbesondere Compliance-Dialoge, Vor-Ort-Besuche oder externe Audits zur Sicherstellung einer regel- oder gesetzeskonformen Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Bei Bedarf werden im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes diese Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Compliance-Officern durchgeführt.
Umgang mit Verstößen
Im Fall von Verstößen durch Beschäftigte erfolgen eine konsequente Sachverhaltsaufklärung und – sofern geboten – Sanktionierung der betreffenden Beschäftigten. Hinweise können jederzeit, vertraulich und auch anonym, über das konzernweite Hinweisgebersystem gemeldet werden. Diese Fälle werden von den zuständigen Stellen (zum Beispiel Aufklärungs-Offices bei potenziell schwerem Fehlverhalten) gründlich untersucht.
Der Volkswagen Konzern führt Untersuchungen nach sorgfältiger Prüfung und bei konkreten Anhaltspunkten für einen Regelverstoß mit höchster Vertraulichkeit durch. Dabei gilt die Unschuldsvermutung. Betroffene werden frühzeitig angehört und rehabilitiert, wenn sie zu Unrecht verdächtigt wurden. Nachgewiesenes Fehlverhalten kann, je nach Schweregrad, durch eine Verwarnung, einen Verweis oder eine Kündigung sanktioniert werden.
Schulungsprogramme
Zum Thema Prävention von Korruption und Bestechung bietet der Volkswagen Konzern seinen Beschäftigten und Lieferanten folgende Schulungsprogramme an:
Schulungen für Beschäftigte im Volkswagen Konzern
Der Volkswagen Konzern verfolgt eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form von aktiver und passiver Korruption. Gesellschaften mit hoher Risikoexposition gemäß ICRA sind dazu verpflichtet, ein Training zur Prävention von Korruption und Geldwäsche für ihre Beschäftigten durchzuführen. Das Training schließt spezielle Module zum Umgang mit Amts- und Mandatsträgern, zur Handhabung von Zuwendungen und zur Prävention von Geldwäsche ein. Es richtet sich an alle indirekten Beschäftigten und ist alle drei Jahre zu wiederholen. Im Jahr 2025 erfolgte eine Neugestaltung des Trainings mit anschließendem Roll-out in die ICRA-Gesellschaften mit einem Hochrisiko-Profil. Gesellschaften, die das neugestaltete Training zur Prävention von Korruption und Geldwäsche bereits eingeführt haben, berichten eine Trainingsquote auf Basis dieses Trainings. Gesellschaften, die das neugestaltete Training nicht eingeführt haben, aber zwei separate Trainings zur Prävention von Korruption und Geldwäsche einsetzen, berichten zwei getrennte Trainingsquoten auf Basis der Einzeltrainings Prävention von Korruption und Geldwäsche. Eine Qualifizierung zu den Themen Prävention von Korruption und Geldwäsche ist grundsätzlich für die zu qualifizierende Grundgesamtheit vorhanden. Zum Abschluss des Geschäftsjahres 2025 verfügten 87.620 Beschäftigte der ICRA-Hochrisiko-Gesellschaften über eine gültige Qualifizierung (neugestaltetes Training) zu Prävention von Korruption und Geldwäsche. Dies entspricht 69 % der zu qualifizierenden indirekten Mitarbeitenden. Zum Abschluss des Geschäftsjahres 2025 verfügten 29.288 Beschäftigte der ICRA-Hochrisiko-Gesellschaften über eine gültige Qualifizierung zu Prävention von Korruption. Dies entspricht 85 % der zu qualifizierenden indirekten Mitarbeitenden. Zum Abschluss des Geschäftsjahres 2025 verfügten 14.577 Beschäftigte der ICRA-Hochrisiko-Gesellschaften über eine gültige Qualifizierung zu Geldwäscheprävention. Dies entspricht 83 % der zu qualifizierenden indirekten Mitarbeitenden. In den ICRA-Hochrisiko-Gesellschaften erfolgte die Implementierung des Trainings auf der Grundlage von verschiedenen Roll-out-Szenarien. Innerhalb des Porsche AG Konzerns werden die Funktionen, die im Kontext der ESRS aufgrund ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten einem erhöhten Risiko in Bezug auf Korruption und Bestechung ausgesetzt sind, auf Gesellschaftsebene definiert. 2025 lag der Anteil geschulter indirekter Mitarbeitenden bei Gesellschaften mit erhöhtem Risiko bei 82 %, dies entspricht 18.961 qualifizierten Mitarbeitenden. Die Gesellschaften des Porsche AG Konzerns mit erhöhten Korruptions- und Bestechungsrisiken werden über die Compliance-Risikoanalyse identifiziert. Diese Gesellschaften führen bezogen auf ihre indirekten Mitarbeitenden Schulungen zu den Porsche Verhaltensgrundsätzen durch, die Themen wie Anti-Korruption und Geldwäscheprävention umfassen.
Anlassbezogen und mindestens einmal jährlich wird die konzernweite Umsetzung der verpflichtenden Schulungsmaßnahmen zu Prävention von Korruption und Geldwäsche in den Konzernvorstand berichtet.
Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich Teil der Zielgruppe für die Integrity & Compliance-Pflichtschulungen. Zusätzlich erhalten sie nach Berufung ein einmaliges, vertiefendes und persönliches Training zu den Themen Code of Conduct, Anti-Korruption und Geldwäscheprävention. Ergänzend erhalten zukünftig die Konzernvorstände ein vertiefendes, zielgruppenspezifisches Training zu den Themen Anti-Korruption und Geldwäscheprävention. Die Durchführung dieser beiden genannten Trainings obliegt dem zuständigen Integrity & Compliance Officer.
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde im Geschäftsjahr 2024 eine vertiefende Schulung zur Korruptionsprävention durchgeführt.
Schulungen für Lieferanten
Auch Geschäftspartnern aus Vertrieb und Beschaffung wird ein Training zum Code of Conduct für Geschäftspartner zu den Themen Anti-Korruption und Geldwäscheprävention zur Verfügung gestellt. Der Code of Conduct für Geschäftspartner ist seit 2020 Vertragsbestandteil der Vereinbarungen mit Lieferanten und Dienstleistern.
Ziele: Verhinderung von Korruption und Bestechung
Ziele werden grundsätzlich vom Volkswagen Konzern dort entwickelt, wo ein Bezug zu seinen Strategien besteht. In Bezug auf Korruption und Bestechung sind keine messbaren ergebnisorientierten Ziele im Sinne der ESRS festgelegt. Die Effektivität der Managementkonzepte und Maßnahmen in Bezug auf die im Rahmen der im Berichtsjahr durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten positiven Auswirkungen wird aktuell nicht nachverfolgt. Mit dem Ziel einer risikobasierten Steuerung von Präventionsmaßnahmen erfolgt eine interne Compliance-Risikobewertung der Gesellschaften im eigenen Geschäftsbereich des Volkswagen Konzerns. ICRA dient dazu, Compliance-Risiken — insbesondere Korruptions- und Geldwäscherisiken — systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. Nach Analyse der Risiken, die verschiedene Faktoren wie geografische Risiken, Branchenspezifika und vergangene Vorfälle berücksichtigen, werden Maßnahmen risikobasiert zur gezielten Prävention an die Gesellschaften ausgerollt. Bei Konzerngesellschaften mit einer hohen Risikoexposition finden externe Prüfungen zur Umsetzung und Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen statt.
Metriken: Korruption und Bestechung
Im Jahr 2025 sind bei den Aufklärungs-Offices 4.214 (3.555) Hinweise eingegangen, die Mehrheit hiervon nicht anonym beziehungsweise anonym mit Kontaktmöglichkeit der hinweisgebenden Person. Auch die Gesamtzahl und Art der festgestellten Fälle von Korruption werden von den Aufklärungs-Offices des Volkswagen Konzerns ermittelt. Die Art der Fälle umfasst Korruption, Bestechung, Betrug, Erpressung, geheime Absprachen und Geldwäsche. Bei Verurteilungen wegen Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften werden Verurteilungen von Konzernmitarbeitern wegen Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften im Rahmen der Ausübung der beruflichen Tätigkeit für den Konzern berücksichtigt, wenn und soweit im Konzern Kenntnis von solchen Verurteilungen vorliegt. Geldstrafen werden berichtet, wenn sie im direkten Zusammenhang mit solchen Verurteilungen stehen. Für das Berichtsjahr liegt Kenntnis über drei rechtskräftige Urteile wegen Betrugs vor. Diese werden im Kapitel „Chancen- und Risikobericht“ im Abschnitt „Rechtstreitigkeiten“ des Konzernlageberichts näher erläutert.
Anzahl |
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2025 |
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2024 |
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Festgestellte Fälle von Korruption oder Bestechung (inklusive Betrug, Erpressung, geheime Absprachen und Geldwäsche) |
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4 |
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5 |
Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften |
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3 |
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1 |