Geschäftsbericht 2025

Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Wir wollen unserer rechtlichen, sozialen und ökologischen Verantwortung nicht nur im eigenen Konzern, sondern auch in unserer globalen Lieferkette gerecht werden.

Wesentliche Auswirkungen und Risiken und ihr zusammenspiel mit der Strategie und dem Geschäftsmodell

Dieses Kapitel beschreibt die Nachhaltigkeit in der Lieferkette des Volkswagen Konzerns mit Fokus auf die Anforderungen des ESRS S2. Der Volkswagen Konzern berücksichtigt in seinem Managementsystem mit Bezug zur Lieferkette sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Themen integrativ. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden menschenrechtliche und umweltbezogene Aspekte in der vor- und nachgelagerten Lieferkette des Volkswagen Konzerns bewertet. Da globale Lieferketten oft sehr komplex und nicht immer vollständig transparent sind, haben wir in Fällen fehlender Informationen zu potenziellen Auswirkungen vorsorglich eher restriktive Annahmen getroffen und mögliche Auswirkungen im Zweifel zu unseren eigenen Ungunsten bewertet. Weitere Informationen finden sich im Kapitel „Allgemeine Informationen“ unter „Vorgehensweise und Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse“.

Die Wesentlichkeitsanalyse zeigt, dass insbesondere Arbeitskräfte von direkten und indirekten Lieferanten in der vorgelagerten Lieferkette wesentlich von positiven und negativen Auswirkungen betroffen sind beziehungsweise sein können. Als Lieferanten gelten auch unsere Joint Ventures, sofern sie in dieser Rolle agieren.

Die betrachtete Lieferkette umfasst Produzenten von Bauteilen, Maschinen, Werkzeugen und Ausrüstung, Rohstofflieferanten sowie Dienstleister im Produktentstehungsprozess, wie zum Beispiel IT-Services, Bauunternehmen, Kantinen- und Reinigungsdienste. Auch nachgelagerte Akteure wie Recyclingdienstleister werden berücksichtigt, sofern sie in einer Lieferantenbeziehung zum Konzern stehen. Leiharbeitsfirmen und Selbstständige zählen ebenfalls dazu, sofern sie über die Konzern Beschaffung beauftragt werden. Händler sowie Kundinnen und Kunden wurden hier nicht betrachtet.

Im Rahmen unseres Managementkonzepts Responsible Supply Chain System (ReSC-System) und den darin verankerten Maßnahmen hat der Volkswagen Konzern ein Verständnis dafür entwickelt, inwiefern Arbeitskräfte mit bestimmten Merkmalen und Arbeitskräfte, die in einem bestimmten Umfeld arbeiten beziehungsweise bestimmte Tätigkeiten ausführen, stärker von Auswirkungen betroffen sein können. Dies schließt auch besonders schutzbedürftige Gruppen entlang der Lieferkette ein und umfasst Arbeitskräfte, die aufgrund ihrer Beschäftigungsform, ihres Alters, ihrer Herkunft oder anderer Merkmale einem erhöhten Risiko ausgesetzt sein können. In Einzelfällen zählen dazu beispielsweise junge Arbeitskräfte und Wanderarbeiter. Diese Erkenntnisse wurden in der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt und fließen in die Gestaltung von präventiven, mitigierenden und abhelfenden Maßnahmen ein.

WESENTLICHE THEMEN

Beschreibung Auswirkung/Risiko/ Chance Tatsächliche/ potentielle Auswirkung Wert­schöpfungs­kette Zeit­horizont

Arbeitsbedingungen

Diese Auswirkung geht von der Sicherstellung des Wohlergehens von Arbeitnehmenden insbesondere im näheren Geschäftsumfeld, etwa bei direkten Lieferanten und deren Vertragspartnern, aus, zum Beispiel durch Reduzierung von Unfallrisiken durch Arbeitsschutzmaßnahmen, Zugang zu Gesundheitsversorgung und Schulungen und Stärkung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit vulnerabler Gruppen.

Die Auswirkung besteht durch die Gefährdung des Wohlergehens von Arbeitnehmenden, zum Beispiel durch unsichere und unfaire Arbeitsbedingungen, unzureichende Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, unangemessen niedrige Löhne und überhöhte Arbeitszeit. Zum Beispiel beeinträchtigen unzureichende Löhne grundlegende Menschenrechte wie etwa Nahrung, Gesundheit, Bildung und angemessene Lebensbedingungen.

Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit für alle

Diese Auswirkung tritt über die Gewährleistung von Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit für Arbeitnehmende insbesondere im näheren Geschäftsumfeld, etwa bei direkten Lieferanten und deren Vertragspartnern, auf, zum Beispiel durch die Vermeidung aller Formen von Diskriminierung, Einschüchterung, Belästigung und ungerechtfertigter Benachteiligung, ein.

Diese Auswirkung geht von der Gefährdung der Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit von Arbeitnehmenden aus, zum Beispiel durch unzureichende Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung und Gewalt oder durch ein erhebliches geschlechtsspezifisches Lohngefälle.

Sonstige arbeitsbezogene Rechte

Diese Auswirkung geht von der Sicherstellung der Einhaltung von Menschenrechten für Arbeitnehmende insbesondere im näheren Geschäftsumfeld, etwa bei direkten Lieferanten und deren Vertragspartnern, aus, zum Beispiel durch Vermeidung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie Einhaltung grundlegender arbeitsbezogener Rechte.

Diese Auswirkung geht von der Gefährdung von Menschenrechten, insbesondere Zwangs- und Kinderarbeit von Arbeitnehmenden, aus.

Es besteht durch die Gefährdung von Menschenrechten von Arbeitnehmenden, insbesondere Zwangs- und Kinderarbeit, ein finanzielles Risiko zum Beispiel in Bezug auf Straf- beziehungsweise Kompensationszahlungen in Folge von Rechtsverletzungen oder Meldeverfahren, Einschränkungen des Marktzugangs, Fahrzeugrückrufe und Nacharbeit sowie Reputationsschäden und die Refinanzierung des Konzerns.

Chance

Positive Auswirkung

Tatsächliche Auswirkung

Vorgelagerte Wertschöpfungskette

Kurzfristiger Zeithorizont
(< 1 Jahr)

Risiko

Negative Auswirkung

Potentielle Auswirkung

Eigener Geschäftsbereich

Mittelfristiger Zeithorizont
(1–5 Jahre)

Nachgelagerte Wertschöpfungskette

Langfristiger Zeithorizont
(> 5 Jahre)

Zusammenspiel mit der Strategie und dem Geschäftsmodell

Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen und das finanzielle Risiko haben Einfluss auf die Lieferkette des Konzerns. Übergeordnet findet das Thema Arbeitskräfte in der Lieferkette in der Konzernnachhaltigkeitsstrategie regenerate+ Berücksichtigung. Im Fokus steht die Gestaltung verantwortungsvoller und nachhaltiger Lieferketten. Im Bereich Beschaffung wurde ein umfassendes Strategieprogramm angestoßen, das unter anderem auf die Stärkung der Nachhaltigkeit und die konsequente Umsetzung von regenerate+ abzielt.

Mit Bezug auf die Auswirkungen und das Risiko in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit und sonstige arbeitsbezogene Rechte setzt der Konzern auf eine Kombination aus präventiven, mitigierenden und abhelfenden Maßnahmen des ReSC-Systems.

Die Maßnahmen können dazu beitragen, Verstöße gegen die Nachhaltigkeitsanforderungen des Volkswagen Konzerns in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit sowie sonstige arbeitsbezogene Rechte zu verhindern. Sie stärken die Rechte von Arbeitskräften in der vor- und nachgelagerten Lieferkette und ermöglichen es, bei Nichteinhaltung Abhilfe einzufordern.

Managementkonzept: Responsible Supply Chain System

Die Achtung von Menschenrechten und der Schutz der Umwelt entlang der Lieferkette sind zentrale Anliegen des Volkswagen Konzerns. Nachhaltiges Wirtschaften ist für uns untrennbar mit ethischem und integrem Handeln verbunden. Mit dem Responsible Supply Chain System (ReSC-System) haben wir ein umfassendes Managementsystem etabliert, das menschenrechtliche und umweltbezogene Aspekte in der Lieferkette frühzeitig identifizieren und systematisch adressieren soll. Es zielt darauf ab, negativen Auswirkungen und Risiken entgegenzuwirken oder abzustellen, positive Auswirkungen und gegebenenfalls Chancen zu fördern und die Nachhaltigkeitsleistung von Lieferanten kontinuierlich zu verbessern.

Das ReSC-System des Volkswagen Konzerns ist auf die Achtung und Förderung der weltweit geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte ausgerichtet. Es lehnt jegliche Form von Kinder- und Zwangsarbeit, moderner Sklaverei und Menschenhandel ab. Die Ausgestaltung des Systems berücksichtigt zentrale internationale Rahmenwerke, darunter die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-Leitsätze) für multinationale Unternehmen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – einschließlich der Bestimmungen zu prekären Beschäftigungsverhältnissen –, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Zehn Prinzipien des UN Global Compact sowie den OECD-Leitfaden für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.

Diese Standards bilden gemeinsam mit konzerninternen Zielen, Regeln und Richtlinien die normative Grundlage für die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichtenprozesse im Volkswagen Konzern. Das ReSC-System ist dabei als risikobasierter Managementansatz ausgestaltet, der eine strukturierte Grundlage für die Umsetzung und Weiterentwicklung entsprechender Maßnahmen bietet. Es orientiert sich an den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und vergleichbarer gesetzlicher Regelwerke und ermöglicht eine proaktive Auseinandersetzung mit unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Die Angemessenheit und Wirksamkeit des Systems sowie seine Übereinstimmung mit relevanten Rahmenwerken werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt. Die Lieferkette des Volkswagen Konzerns ist aufgrund der Diversität seiner Produkte äußerst komplex, global weit verzweigt und einem ständigen Wandel unterworfen. Sie erstreckt sich über mehr als 63.000 Lieferantenstandorte in 93 Ländern weltweit. Das ReSC-System gilt konzernweit für alle direkten Lieferanten in der vor- und nachgelagerten Lieferkette und begleitet den gesamten Beschaffungsprozess. Darüber hinaus werden anlass- und risikobezogen auch indirekte Lieferanten einbezogen. Es folgt einem risikobasierten Steuerungsansatz und setzt bereits vor dem Zustandekommen einer Vertragsbeziehung an, also noch bevor Lieferzeiten und Einkaufspreise verhandelt werden. Die zentrale Steuerungslogik beruht auf einer regelmäßigen Risikoanalyse auf Lieferantenebene.

Responsible Supply Chain System (Grafik)

Die Risikoanalyse bildet den ersten Schritt im ReSC-System. Sie erfolgt auf Basis des jeweiligen Geschäftsmodells der Lieferanten sowie interner und externer Datenquellen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken. Auf Grundlage dieser Bewertung werden Lieferanten in Risikoklassen (niedrig, mittel, hoch) eingestuft. Das zugeordnete Nachhaltigkeitsrisiko dient zur Orientierung, um abzuschätzen, zu welchem Grad die identifizierten Auswirkungen bei dem jeweiligen Lieferanten auftreten können. Für Lieferanten mit einem geringen Nachhaltigkeitsrisiko wird zusätzlich ein Länderrisikoscore berücksichtigt, um regionale Risikofaktoren in die Bewertung einzubeziehen. Liegt ein erhöhtes Länderrisiko für den Produktionsstandort des Lieferanten vor, so wird er in den mittleren Risikobereich hochgestuft. Auf Basis der Risikoeinstufung wird dem Lieferanten ein Maßnahmenpaket zur Prävention und Mitigation der identifizierten Auswirkungen zugeordnet. Lieferanten mit einer hohen Risikoeinstufung durchlaufen beispielsweise den Sustainability Rating (S-Rating)-Prozess. Die Risikoanalyse wird regelmäßig aktualisiert und geeignete Maßnahmen im Rahmen des ReSC-Systems weiterentwickelt. Zu den Maßnahmen zählen sowohl Standardmaßnahmen wie unter anderem die Bestätigung des Code of Conduct für Geschäftspartner, der Supply Chain Grievance Mechanism (SCGM), das Medienmonitoring, das S-Rating und Lieferantenschulungen als auch vertiefende Maßnahmen, zu denen das Human Rights Focus System (HRFS) und das Raw Materials Due Diligence Management System (RMDDMS) zählen.

Die konkreten Maßnahmen sind im Abschnitt „Maßnahmen des Responsible Supply Chain System“ beschrieben.

Die Verantwortung für das ReSC-System ist auf mehreren Ebenen im Volkswagen Konzern verankert. Die strategische Gesamtverantwortung liegt beim Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, das den Geschäftsbereich der Markengruppe Core verantwortet und damit auch die übergeordnete Verantwortung für die Konzern Beschaffung trägt. Die operative Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen in der Lieferkette obliegt der Abteilung Konzern Beschaffung Nachhaltigkeit der Volkswagen AG.

Die Umsetzung des ReSC-Systems erfolgt in enger Abstimmung mit dem konzernweiten Beschaffungsnetzwerk Nachhaltigkeit sowie den Funktionen Group Compliance und Group Legal. Im Rahmen dieses Netzwerks sind weltweit über 130 Expertinnen und Experten eingebunden. Das ReSC-System wird regelmäßig überprüft, und es werden bei Bedarf Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung abgeleitet.

Die Umsetzung des Managementkonzepts ist konzernweit verbindlich geregelt. Sie ist in einer Konzernrichtlinie verankert, die für alle kontrollierten Gesellschaften des Volkswagen Konzerns gilt. Die Übertragung in lokale Richtlinien wird jährlich stichprobenartig überprüft.

Die für die Implementierung erforderlichen Strukturen und Prozesse sind in konzernweiten Richtlinien und Prozessunterlagen dokumentiert. Diese stehen konzernintern den zuständigen Funktionen zur Verfügung. Relevante Informationen – einschließlich des Code of Conduct für Geschäftspartner – werden zudem öffentlich zugänglich gemacht.

Maßnahmen des Responsible Supply Chain System

Der Volkswagen Konzern begegnet den im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten negativen Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit sowie sonstigen arbeitsbezogenen Rechten in der Lieferkette mit einem systematischen Maßnahmenansatz. Dieser ist integraler Bestandteil des ReSC-Systems und umfasst sowohl präventive als auch reaktive Elemente.

Die beschriebenen Maßnahmen zielen darauf ab, potenzielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner wie arbeitsbezogene Rechte in der Lieferkette zu identifizieren, zu beenden und die Nachhaltigkeitsleistung der Lieferanten kontinuierlich zu verbessern. Darüber hinaus ermöglichen sie es, auf tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen angemessen zu reagieren. Im Fall der sonstigen arbeitsbezogenen Rechte wurde zusätzlich ein wesentliches finanzielles Risiko identifiziert, das ebenfalls durch die Maßnahmen gemanagt wird. Gleichzeitig sollen positive Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit sowie sonstigen arbeitsbezogenen Rechten in der Lieferkette gezielt gefördert werden. Eine tatsächlich positive Auswirkung zeigt sich jeweils insbesondere im näheren Geschäftsumfeld – etwa bei direkten Lieferanten und deren Vertragspartnern. Diese Wirkung beruht unter anderem auf dem Code of Conduct für Geschäftspartner, dem Self Assessment Questionnaire (SAQ) sowie auf durchgeführten Audits. Bezogen auf Arbeitsbedingungen ergibt sich zudem ein positiver Einfluss insbesondere durch Initiativen in der Kautschukverarbeitung in Indonesien. Im Hinblick auf Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit resultieren zudem positive Effekte vor allem aus Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen. Sonstige arbeitsbezogene Rechte werden auch über unsere Mitgliedschaft in der Responsible Mica Initiative gestärkt.

In diesem Zusammenhang werden die im ESRS 1 vorgegebenen Nachhaltigkeitsaspekte adressiert, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurden:

  • Arbeitsbedingungen: Arbeitszeit, angemessene Entlohnung, sozialer Dialog, Vereinigungsfreiheit einschließlich der Existenz von Betriebsräten, Tarifverhandlungen sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit.
  • Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit: Gleichstellung der Geschlechter, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung sowie Vielfalt.
  • Sonstige arbeitsbezogene Rechte: Kinderarbeit, Zwangsarbeit, angemessene Unterbringung sowie Zugang zu Wasser- und Sanitäreinrichtungen.

Im Berichtsjahr 2025 wurden sowohl Standard- als auch Vertiefungsmaßnahmen umgesetzt, um wesentliche potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette zu minimieren. Die Maßnahmen adressieren menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken. Eine Trennung erfolgt nicht, da die zugrunde liegenden Prozesse integrativ ausgestaltet sind.

Die Maßnahmen werden kontinuierlich weiterentwickelt und auf ihre Wirksamkeit überprüft. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Maßnahmen erfolgt in den nachfolgenden Abschnitten.

Standardmaßnahmen als Fundament des Responsible Supply Chain System

Bestätigung des Code of Conduct für Geschäftspartner

Vor der Abgabe eines Angebots müssen direkte Lieferanten grundsätzlich bestätigen, dass sie der Geltung der Anforderungen des Code of Conduct für Geschäftspartner zur Kenntnis nehmen. Diese Kenntnisnahme müssen sie nach dem Ablauf einer Frist von zwölf Monaten bei erneuter Angebotsabgabe aktualisieren. Darüber hinaus ist der Code of Conduct für Geschäftspartner bei Vergabe grundsätzlich Vertragsbestandteil.

Um die Anforderungen des Code of Conduct für Geschäftspartner auch in die tiefergelagerte Lieferkette weiterzureichen, fordern wir die Lieferanten dazu auf, die Anforderungen unseres Code of Conduct für Geschäftspartner an ihre direkten Geschäftspartner weiterzureichen. Ziel ist es, die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards entlang der gesamten Lieferkette zu erreichen.

Der Code of Conduct für Geschäftspartner basiert auf international anerkannten Rahmenwerken, darunter die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Zehn Prinzipien des UN Global Compact sowie der OECD-Leitfaden für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Darüber hinaus fließen konzerninterne Ziele, Regeln und Richtlinien in die Ausgestaltung des Code of Conduct für Geschäftspartner ein.

Alle wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte zu Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit sowie sonstige arbeitsbezogene Rechte von Arbeitskräften in der Lieferkette sind im Code of Conduct für Geschäftspartner verankert.

Supply Chain Grievance Mechanism

Der Supply Chain Grievance Mechanism (SCGM) ist eine kontinuierliche Maßnahme und dient der Bearbeitung von Hinweisen auf Verstöße gegen die Vorgaben des Code of Conduct für Geschäftspartner durch direkte oder indirekte Lieferanten des Volkswagen Konzerns. Im Rahmen des SCGM werden erforderliche und fallspezifische Maßnahmen zur Abstellung von identifizierten Verstößen, in Abhängigkeit der Schwere und Art des Verstoßes, ermittelt. Die Wirksamkeit des Mechanismus und von Abhilfemaßnahmen werden nachverfolgt.

Weitere Informationen hierzu finden sich unter „Abhilfe und Beschwerdekanäle“.

Medienmonitoring

Zur Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten führt die Konzern Beschaffung Nachhaltigkeit ein kontinuierliches, risikobasiertes Medienmonitoring relevanter Lieferanten entlang der vor- und nachgelagerten Lieferkette durch. Dabei kommt ein spezialisiertes IT-Tool eines externen Dienstleisters zum Einsatz.

Ziel des Monitorings ist es, potenzielle Hinweise auf Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner frühzeitig zu erkennen.

erden Auffälligkeiten identifiziert, erfolgt eine eingehende Prüfung. Bei bestätigtem Verdacht wird der Fall im Rahmen des Supply Chain Grievance Mechanism weiterverfolgt. Das Medienmonitoring ergänzt bestehende Beschwerdekanäle und Lieferantenaudits und ermöglicht so eine zeitnahe Reaktion sowie gegebenenfalls die Einleitung geeigneter Abhilfemaßnahmen.

Sustainability Rating

Seit 2019 ist das Sustainability Rating (S-Rating) ein konzernweit etabliertes Instrument im Volkswagen Konzern. Durch dieses konzerneinheitliche Instrument wird der Grad der Einhaltung der Volkswagen Nachhaltigkeitsanforderungen von direkten Lieferanten mit einem hohen Nachhaltigkeitsrisiko und entsprechender Unternehmensgröße überprüft.

Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und so die Einhaltung der Volkswagen Nachhaltigkeitsanforderungen zu überprüfen, Verbesserungspotenziale aufzuzeigen und Anreize für eine nachhaltige Unternehmensführung zu schaffen.

Im Berichtsjahr wurde der S-Rating-Prozess grundlegend überarbeitet.

Die neue Bewertungslogik unterscheidet nach positivem und negativem S-Rating:

  • Positives S-Rating: Der Lieferant erfüllt die Nachhaltigkeitsanforderungen und ist vergabefähig.
  • Negatives S-Rating: Der Lieferant hat noch nicht alle notwendigen Nachweise eingereicht oder es liegt ein Verstoß gegen unsere Nachhaltigkeitsanforderungen vor. Ein negatives S-Rating bedeutet, dass ein Lieferant grundsätzlich nicht vergabefähig ist und stellt einen gezielten Anreiz dar, die Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und somit verantwortungsvolle Unternehmenspraktiken zu fördern.

Die Bewertung erfolgt risikobasiert und anlassbezogen vor jeder Neuvergabe. Grundlage ist eine umfassende Risikoanalyse, die menschenrechtliche und umweltbezogene Aspekte berücksichtigt (siehe „Managementkonzept: Responsible Supply Chain System“).

Die Bewertung von Lieferanten beginnt mit einer Selbstauskunft (Self Assessment Questionnaire – SAQ), in der dokumentierte Prozesse, Managementsysteme und relevante Unterlagen erfasst werden. Diese Angaben werden durch externe Dienstleister validiert und in der Regel mit einem Länderrisiko verrechnet. Auf Basis der SAQ-Antworten erhält der Lieferant Empfehlungen zur Verbesserung seiner Prozess- und Regelungswelt.

Bei bestimmten Unternehmen kann zusätzlich ein Audit durch ausgewählte Dienstleister erforderlich sein. Werden hierbei Abweichungen festgestellt, ist der Lieferant verpflichtet, einen Maßnahmenplan zu entwickeln und umzusetzen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird durch Auditoren überprüft – beispielsweise mittels Desktop-Reviews oder Follow-Up-Audits.

Die Audits erfolgen risikobasiert. Bei einem Auditergebnis unter 100 % werden Verbesserungsmaßnahmen definiert und es ist ein verbindlicher Maßnahmenplan erforderlich, der innerhalb eines festgesetzten Zeitraums umzusetzen ist und dessen Einhaltung durch ein Desktop-Audit geprüft wird. Bei Ergebnissen unter 50 % und/oder mindestens einer Zero Tolerance Nicht-Konformität erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen ein erneutes Audit.

Neben SAQ und Audits beeinflussen weitere Instrumente – wie der Supply Chain Grievance Mechanism oder lastenheftspezifische Anforderungen (zum Beispiel durch das RMDDMS) – das S-Rating und damit die Vergabefähigkeit des Geschäftspartners.

Das S-Rating ist eine fortlaufende Maßnahme, die darauf abzielt, wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette zu vermeiden und zu mindern sowie positive Auswirkungen zu fördern.

Nachhaltigkeitsschulungen für Beschäftigte in der Beschaffung des Volkswagen Konzerns

Die kontinuierliche und systematische Qualifizierung der Beschäftigten in der Beschaffung ist ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie des Volkswagen Konzerns. Sie soll wesentlich dazu beitragen, Nachhaltigkeitsanforderungen in der Lieferkette wirksam umzusetzen. Nachhaltigkeit ist fester Bestandteil des Kompetenzprofils aller Beschäftigten in der Beschaffung. Definierte Zielgruppen erhalten spezifische Schulungen – etwa zur Anwendung des S-Ratings oder zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Ziel ist es, die Beschäftigten zu befähigen, Prozesse zum Thema Nachhaltigkeit umzusetzen.

Nachhaltigkeitsschulungen für Lieferanten

Zur Förderung einer kontinuierlichen Lieferantenentwicklung bietet der Volkswagen Konzern themenspezifische Schulungen und Workshops für direkte Lieferanten an – sowohl vor Ort als auch online. Ergänzend steht ein webbasiertes E-Learning-Modul zur Verfügung, das in acht Sprachen angeboten wird.

Seit 2021 ist eine vertiefende Schulung zu menschenrechtlichen Themen verfügbar. Sie behandelt unter anderem gesetzlich geforderte Inhalte wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung. Seit 2023 wird diese Schulung systematisch auf direkte Lieferanten mit hohem Nachhaltigkeitsrisiko ausgerollt. Die Aktivitäten wurden im Jahr 2025 weiter fortgeführt.

Diese Maßnahmen dienen dem gezielten Kompetenzaufbau (Capacity Building) bei Lieferanten.

Vertiefungsmaßnahmen als weitergehende Elemente des Responsible Supply Chain System

Vertiefungsmaßnahmen betrachten Hochrisikothemen und Rohstoffe und adressieren damit negative und positive Auswirkungen, die auch insbesondere in der tieferen Lieferkette auftreten. Die Erkenntnisse aus der Arbeit an Vertiefungsmaßnahmen kann auch die Anpassung von Standardmaßnahmen für direkte Lieferanten zur Folge haben.

Human Rights Focus System

Der Volkswagen Konzern engagiert sich im Rahmen seines nachhaltigen Lieferantenmanagements für den Schutz von Arbeitskräften entlang der vor- und nachgelagerten Lieferkette. Um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken gezielter zu adressieren, wurde das Human Rights Focus System (HRFS) eingeführt. Es dient der kontinuierlichen Identifikation und vertieften Analyse von Themenfeldern mit erhöhtem Risiko – sogenannte Fokusthemen – und unterstützt die Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Risikominimierung und Förderung positiver Wirkungen auf Arbeitskräfte.

Vertiefte Sozial-Standard-Audits

Im Rahmen des HRFS wurden im Jahr 2025 erneut vertiefte Sozial-Standard-Audits bei direkten Lieferanten durchgeführt. Diese Audits sind risikobasiert und anlassbezogen konzipiert und dienen der detaillierten Analyse menschenrechtlicher Risiken – insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen und Rechte von Arbeitskräften.

Die Auswahl der Lieferanten für die vertieften Sozial-Standard-Audits basierte auf einer im Jahr 2025 erneut durchgeführten vertiefenden Analyse. Diese Analyse wurde mithilfe eines IT-gestützten Mapping Tools der Multi Stakeholder Initiative Responsible Business Alliance (RBA) umgesetzt und ermöglichte die Identifikation von Lieferanten mit erhöhten menschenrechtlichen Risiken. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurden gezielt Audits bei ausgewählten Lieferanten durchgeführt.

Der geografische Umfang der Audits wurde um vier Länder erweitert, wodurch eine breitere Abdeckung kritischer Lieferkettenregionen gewährleistet werden soll.

Die Ergebnisse der Audits fließen seit 2025 auch in die Bewertungskriterien des S-Ratings ein und sollen somit zur ganzheitlichen Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Lieferanten beitragen. Bei festgestellten Verstößen müssen Lieferanten Maßnahmenpläne entwickeln und deren Umsetzung gegenüber dem Auditor nachweisen. In besonders schweren Fällen von Verstößen bietet Volkswagen den betroffenen Lieferanten zusätzlich gezielte Unterstützungsmaßnahmen an, die durch externe Dienstleister umgesetzt werden.

Die Einhaltung entsprechender Anforderungen wird im Rahmen der Audits überprüft und – sofern notwendig – durch gezielte Maßnahmen verbessert.

Fokus: Exzessive Überstunden in China

Im Rahmen der vertieften Sozial-Standard-Audits wurden exzessive Überstunden als eine der häufigsten tatsächlichen negativen Auswirkungen identifiziert – insbesondere im Beschaffungsmarkt China. Diese Erkenntnis war ein zentrales Learning aus den Audits und verdeutlicht, dass es sich um ein strukturelles Thema handelt, das nicht allein auf Lieferantenebene gelöst werden kann.

Da auch andere Unternehmen der Automobilindustrie vergleichbare Herausforderungen festgestellt haben, engagiert sich der Volkswagen Konzern im Branchendialog Automobilindustrie im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Ziel ist es, durch einen gemeinsamen, sektorweiten Ansatz wirksamere Lösungen zu entwickeln.

Im Jahr 2024 wurde im Rahmen des Branchendialogs die Arbeitsgruppe „Reduzierung von Überstunden in China“ initiiert. Auf Basis von Interviews mit lokalen NGOs (Non-Governmental Organization – Nicht-Regierungsorganisationen), der Analyse gesetzlicher Rahmenbedingungen und dem Austausch mit Regierungsvertretern, unter anderem von der Außenhandelskammer und der Deutschen Botschaft, wurden praxisnahe Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese sollen Unternehmen konkret dabei unterstützen, Überstunden in Zulieferbetrieben zu reduzieren – etwa durch Anpassung von Einkaufspraktiken, Produktionsplanung oder Sensibilisierungsmaßnahmen von Geschäftspartnern.

Die Empfehlungen wurden abgeschlossen und befinden sich derzeit in der praktischen Erprobung innerhalb der Beschaffungsprozesse des Volkswagen Konzerns.

Die Steuerung und Verankerung des Human Rights Focus Systems erfolgt im Rahmen der konzernweiten Governance-Struktur des Responsible Supply Chain System.

Themenidentifikation und Maßnahmenentwicklung

Zur Identifikation weiterer relevanter Themen werden alle zwei bis drei Jahre aggregierte Daten aus dem Supply Chain Grievance Mechanism (SCGM), aus Audits sowie aus externen Quellen (zum Beispiel Studien, NGO-Berichte) ausgewertet. Im Jahr 2023 wurden so die drei Fokusthemen Zwangsarbeit, existenzsichernde Löhne und Lieferantenmanagement identifiziert.

Im Jahr 2025 wurden folgende Themenfelder identifiziert, in denen im Jahr 2026 gezielt Projekte umgesetzt werden sollen: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz/Brandschutz, Vergütung und Leistungen, Arbeitszeiten sowie die Vermeidung von Zwangsarbeit, Menschenhandel und unethischem Recruitment.

Diese Themen werden in Zusammenarbeit mit den Marken Audi, MAN und Porsche bearbeitet. Grundlage ist eine strukturierte Ursachenanalyse, auf deren Basis geeignete Maßnahmen entwickelt und implementiert werden sollen. Zur Unterstützung wurde eine Maßnahmen-Toolbox entwickelt, die Orientierung bei der Auswahl angemessener Reaktionen bietet.

Die einzelnen Themenbereiche werden wie folgt bearbeitet:

Fokusthema 1: Zwangsarbeit

Zur Prävention und Abhilfe von Zwangsarbeit – insbesondere in der vorgelagerten Lieferkette – wurde im Jahr 2024 eine interne Arbeitsgruppe eingerichtet. Aufbauend auf einer Analyse relevanter Multi-Stakeholder-Initiativen im Jahr 2024 entschied sich der Volkswagen Konzern für eine Mitgliedschaft bei der Responsible Business Alliance.

Die RBA stellt verschiedene Instrumente zur Verfügung, darunter ein IT-gestütztes Mapping-Tool zur Identifikation von potenziellen Risiken, eine Initiative mit Fokus auf Arbeitnehmerrechte sowie Schulungsmodule für Lieferanten. Erste dieser Instrumente – insbesondere das Mapping zur Identifikation potenzieller Risiken im Zusammenhang mit Zwangsarbeit – wurden im Berichtsjahr in die Beschaffungsprozesse integriert. Die Implementierung wurde 2025 weiter ausgebaut.

Mithilfe des IT-gestützten Mapping-Tools der RBA wurden weitere Länder in die Pilotphase aufgenommen, um potenzielle Risiken im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte zu identifizieren. Auf Basis dieser Analyse liegt der Fokus künftig insbesondere auf Zulieferbetrieben in den Beschaffungsmärkten Indien, Bosnien-Herzegowina, Mexiko und der Türkei. Im nächsten Schritt wird die Pilotierung des Social Standard Assessments auf diese neu ausgewählten Länder ausgeweitet. Erste Ergebnisse sowie eine Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahme werden in 2026 erwartet.

Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird regelmäßig überprüft und fließt in die Weiterentwicklung der Prozesse ein.

Fokusthema 2: Existenzsichernde Löhne

Der Code of Conduct für Geschäftspartner verpflichtet Lieferanten zur Zahlung eines angemessenen Lohns, der mindestens dem jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn entspricht und idealerweise die Grundbedürfnisse der Arbeitskräfte und ihrer Familien deckt – einschließlich Ernährung, Unterkunft, Kleidung und einer stetigen Verbesserung der Lebensbedingungen. Im Berichtsjahr wurde die Datengrundlage zur Berechnung existenzsichernder Löhne aktualisiert. Diese dient der Plausibilisierung von Lohnkosten der Lieferanten.

Zur Förderung fairer Arbeitsbedingungen wurden im Berichtsjahr Lieferanten geschult und in einem Dialog eingebunden, um die Methodik und Bedeutung existenzsichernder Löhne praxisnah zu vermitteln. Ziel war es, das Bewusstsein für soziale Nachhaltigkeit zu stärken und die Umsetzung der Lohnuntergrenze zu fördern.

Fokusthema 3: Lieferantenmanagement

Im Jahr 2023 identifizierte eine interne Arbeitsgruppe Branchen mit erhöhtem Risiko, Nachhaltigkeitsanforderungen des Volkswagen Konzerns nicht effektiv und umfassend in die tiefere Lieferkette zu übertragen. Die Logistikbranche wurde dabei als besonders kritisch eingestuft. Seither liegt der Fokus auf der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in diesem Bereich – unter anderem durch aktives Stakeholder-Engagement im Rahmen des NAP Branchendialogs Automobilindustrie.

Im Jahr 2024 wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich regelmäßig zu möglichen Präventions- und Abhilfemaßnahmen austauscht. Eine Diskussionsrunde mit Vertretenden verschiedener Interessengruppen – darunter beispielsweise NGOs, Ministerien, Logistikunternehmen, OEMs und Zulieferer – fand 2025 statt. Die Fortführung der Zusammenarbeit ist geplant. Die Integration geeigneter Maßnahmen in bestehende Beschaffungsprozesse wird derzeit geprüft.

Raw Materials Due Diligence Management System (RMDDMS)

Zur Steuerung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken in Hochrisikorohstoffketten hat der Volkswagen Konzern das Raw Materials Due Diligence Management System (RMDDMS) etabliert. Es basiert auf den fünf Schritten der OECD Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct (OECD-Leitfaden zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln) sowie den Anforderungen der OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas (OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten). Die Umsetzung erfolgt fortlaufend und bildet die Grundlage für ein systematisches Risikomanagement in der vorgelagerten Rohstofflieferkette. Das RMDDMS ist integraler Bestandteil des Responsible Supply Chain System (ReSC-System) und umfasst derzeit 18 priorisierte Rohstoffe. Ziel ist es, Risiken – insbesondere bei indirekten Lieferanten – zu identifizieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden oder zu mindern.

Systematik und Risikosteuerung

Die Auswahl der priorisierten Rohstoffe erfolgt risikobasiert anhand der Kriterien Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit menschenrechtlicher und ökologischer Risiken, Einflussmöglichkeit des Konzerns und regulatorischer Anforderungen (zum Beispiel EU-Batterieverordnung).

Die priorisierten Rohstoffe sind Kobalt, Lithium, Nickel, Grafit, Zinn, Wolfram, Tantal, Gold (3 TG), Aluminium, Kupfer, Leder, Glimmer, Stahl, Naturkautschuk, Platingruppenmetalle, seltene Erden, Baumwolle und Magnesium.

Die Steuerung erfolgt über ein mehrstufiges Verfahren:

  • Risikobewertung auf Rohstoff- und Lieferantenebene,
  • Maßnahmenentwicklung auf Basis von Ursachenanalysen,
  • Toolboxen zur Auswahl geeigneter Präventions- und Abhilfemaßnahmen,
  • Integration bestehender Instrumente wie Audits, Supply Chain Grievance Mechanism (SCGM) und Monitoring.

Die Entwicklung und Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen erfolgt unter Nutzung der konzernweiten Steuerungsstruktur. Fachbereiche und Marken bringen ihre Expertise ein, um kontextspezifische und wirksame Maßnahmen zu entwickeln. Die Wirksamkeit wird regelmäßig überprüft – zum Beispiel durch Re-Audits, Wirkungsindikatoren und Rückmeldungen aus Stakeholderdialogen.

Maßnahmen werden kontinuierlich weiterentwickelt. Erkenntnisse aus Audits, Projekten oder regulatorischen Entwicklungen fließen in die Anpassung bestehender und die Entwicklung neuer Instrumente ein. So bleibt das System lern- und anschlussfähig an internationale Standards.

Audits als zentrales Instrument

Im Berichtsjahr waren Audits ein zentrales Instrument zur Bewertung von Risiken und zur Identifikation geeigneter Maßnahmen in der vorgelagerten Lieferkette – insbesondere in der Batterielieferkette. Der Volkswagen Konzern führt risikobasierte und anlassbezogene Vor-Ort-Audits bei direkten und indirekten Lieferanten durch. Das Auditprogramm ist risikobasiert und umfasst die gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette – vom Batterielieferanten bis zu Minenstandorten.

Die Ziele der Audits sind die Identifikation von Lücken in der Nachhaltigkeitsleistung, die Aufdeckung tatsächlicher negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte sowie die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmenplänen (bei direkten Lieferanten verpflichtend).

Mögliche Lücken oder negative Auswirkungen müssen durch direkte und indirekte Lieferanten gemindert werden. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird durch Re-Audits überprüft (Desktop-Review oder erneutes Vor-Ort-Audit).

Die Auditkriterien orientieren sich an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und prüfen unter anderem, ob Lieferanten über geeignete Managementsysteme zur Vermeidung menschenrechtlicher Risiken verfügen.

Der Abhilfeprozess zielt darauf ab, Betroffenen gezielt zu helfen – etwa bei Verstößen gegen Arbeitszeitregelungen, Gesundheitsschutz, Kinder- oder Zwangsarbeit oder mangelndem Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen.

Ein Teil der Audits erfolgt auf Basis des Standards der Initiative for Responsible Mining Assurance (IRMA). Dieser ermöglicht eine unabhängige Überprüfung von Minenstandorten hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Bei der Entwicklung des IRMA-Standards wurden Stakeholder – darunter NGOs und Gewerkschaftsvertreter – öffentlich konsultiert.

Projekte und Weiterentwicklung

Im Rahmen des Raw Materials Due Diligence Management Systems (RMDDMS) engagiert sich der Volkswagen Konzern in verschiedenen Initiativen und Vor-Ort-Projekten. Die Projekte sind rohstoffspezifisch und teilweise industrieübergreifend angelegt und zielen darauf ab, menschenrechtliche Risiken zu mindern, Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Lebensgrundlagen betroffener Personengruppen zu stärken. Die Auswahl und Umsetzung der Projekte erfolgt risikobasiert und orientiert sich an den Ergebnissen der jährlichen Risikoanalyse des RMDDMS sowie an den Anforderungen der OECD-Leitlinien.

CASCADE – Förderung nachhaltiger Naturkautschukproduktion in Indonesien

Seit 2021 koordiniert die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG im Rahmen des RMDDMS das Projekt CASCADE (Committed Actions for Smallholders Capacity Development) in der Provinz Jambi in Zentral-Sumatra (Indonesien). Das Projekt wurde gemeinsam mit dem Reifenhersteller Michelin initiiert und zielt auf die Verbesserung der Lebensbedingungen von Kleinbauern in der Naturkautschukproduktion.

Das bis Ende 2027 angelegte Programm umfasst Schulungen für über 6.500 Kleinbauern zu nachhaltigen Anbaumethoden, zur Verbesserung der Einkommenssituation im Hinblick auf einen angemessenen Lebensunterhalt und die Nutzung von ökologischen Praktiken. In Zusammenarbeit mit lokalen NGOs und Kautschukverarbeitungsbetrieben werden Maßnahmen entwickelt, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Resilienz lokaler Gemeinschaften zu stärken und ökologische sowie soziale Standards zu fördern.

Die Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung der Maßnahmen von CASCADE ein. Die Wirksamkeit der Projektmaßnahmen wird regelmäßig überprüft.

Responsible Mica Initiative (RMI) – Bekämpfung von Kinderarbeit und Förderung alternativer Einkommen

Seit 2020 ist der Volkswagen Konzern über die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG Mitglied der Responsible Mica Initiative (RMI), einer Multi-Stakeholder-Initiative zur Förderung von Transparenz und besseren Arbeitsbedingungen in der Glimmerlieferkette in Indien und Madagaskar.

Ziel ist es, menschenrechtliche Risiken zu adressieren und den Aufbau einer gesetzeskonformen und legalen Glimmerlieferkette zu unterstützen.

Im Berichtsjahr 2025 wurden gezielt alternative Einkommensquellen für Elternteile geschaffen (zum Beispiel Töpferkurse), um Kinderarbeit zu vermeiden. Zudem wurden der Bau von Schulen und die Bereitstellung von Lehrkräften unterstützt. Gemeinden wurden an staatliche Förderprogramme angebunden, um die Einkommen der Familien aufzustocken und damit zu stabilisieren.

Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Ursachen von Kinderarbeit zu adressieren und langfristige Perspektiven für betroffene Familien zu schaffen. Die Zusammenarbeit mit der RMI wird fortgesetzt und weiter ausgebaut.

Darüber hinaus enthält das RMDDMS weitere Projekte, die zwar primär auf Umwelt- oder Gemeindethemen abzielen, aber integraler Bestandteil des Managementsystems sind. Dazu zählen:

Diese Projekte tragen zur ganzheitlichen Risikosteuerung im Sinne der OECD-Leitlinien bei und werden im Rahmen des RMDDMS koordiniert.

Im Berichtsjahr 2025 wurden zudem Schritte unternommen, um das RMDDMS an neue regulatorische Anforderungen anzupassen, insbesondere an die EU-Batterieverordnung. Dazu wurden interne Arbeitsgruppen gebildet, die gesetzliche Anforderungen analysierten und Konzepte zur Weiterentwicklung des Systems erarbeiteten. Zudem wurden interne Verfahren und Dokumentationssysteme angepasst und Ziele des Managementsystems spezifiziert.

Stakeholder-Einbindung

Ein kontinuierlicher Dialog mit internen und externen Stakeholdern ist für den Volkswagen Konzern zentral, um menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten wirksam umzusetzen. Gerade in komplexen globalen Lieferketten ist es für Unternehmen oft herausfordernd, objektive, konkrete und belastbare Informationen zu menschenrechtsrelevanten Situationen zu erhalten. Umso wichtiger ist die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren – insbesondere im Rahmen von Multi-Stakeholder-Initiativen.

Der Volkswagen Konzern kooperiert mit nationalen und internationalen Partnern, um menschenrechtliche Risiken besser zu verstehen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Dazu zählen Branchen- und Lieferketteninitiativen (zum Beispiel Branchendialog Automobilindustrie, Responsible Mica Initiative), internationale Standards und Normen (zum Beispiel UN-Leitprinzipien, OECD-Leitlinien) sowie der interne Austausch, etwa über das konzernweite Beschaffungsnetzwerk Nachhaltigkeit.

Diese Formate tragen dazu bei, die Methodik zur Nachhaltigkeitsbewertung von Lieferanten sowie das ReSC-System kontinuierlich weiterzuentwickeln. So wurden auch bei der Entwicklung des ReSC-Systems die Perspektiven von Stakeholdern berücksichtigt – beispielsweise durch die Auswertung externer Studien und die Mitwirkung in Multi-Stakeholder-Initiativen und fließen auch systematisch in Risikoanalysen und Maßnahmenentwicklung ein.

Bei der Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten des Volkswagen Konzerns werden durch unterschiedliche Formate die Perspektiven von Arbeitskräften in der Lieferkette einbezogen, um wesentlichen negativen und positiven Auswirkungen geeignet begegnen zu können. Die übergeordnete operative Verantwortung für die Durchführung der Formate und die Integration der Erkenntnisse in das Unternehmenskonzept trägt die Leitung Konzern Beschaffung Nachhaltigkeit.

Austauschformate mit Vertretenden von Arbeitskräften in der Lieferkette

Durch die Teilnahme an Multi-Stakeholder-Initiativen und Vor-Ort-Projekten erhält der Volkswagen Konzern Einblicke in die Sichtweisen der Arbeitskräfte in der Lieferkette. Der Branchendialog Automobilindustrie wurde im Jahr 2020 zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) eingeführt. Der Volkswagen Konzern nimmt an dem Branchendialog Automobilindustrie und der Responsible Mica Initiative teil und ist ein Projektpartner des Responsible Lithium Partnership. In regelmäßigen Arbeitsgruppentreffen arbeitet der Volkswagen Konzern gemeinsam mit weiteren Mitgliedern und Partnern – darunter Vertretende von Arbeitskräften entlang der Lieferkette wie Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaftsverbände – an Themen wie der Weiterentwicklung von Auditstandards sowie Maßnahmenkatalogen zur verbesserten Umsetzung von Sorgfaltspflichten und zur Förderung angemessener Arbeits- und Lebensbedingungen. Die Ergebnisse finden im Rahmen des ReSC-Systems Berücksichtigung. Somit fließen die Perspektiven der Arbeitskräfte in der Lieferkette je nach Initiative in unterschiedlicher Form in die Phasen der Risikoanalyse und Maßnahmenentwicklung in den Sorgfaltspflichtenprozess des Volkswagen Konzerns ein.

Im Berichtsjahr nahm der Volkswagen Konzern unter anderem am OECD Forum on Responsible Mineral Supply Chains mit den Schwerpunkten Transparenz und Governance in Rohstofflieferketten sowie Stärkung von Rechteinhaber-Stimmen, am Branchendialog Automobilindustrie zu branchenweit abgestimmten Handlungsanleitungen und Arbeitsgruppen zu Arbeitsbedingungen sowie an Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)-Formaten zu Meaningful Stakeholder Engagement teil.

Die gesammelten Erkenntnisse aus diesen Austauschformaten fließen in die Weiterentwicklung der Sorgfaltspflichtenprozesse ein, insbesondere auf Ebene der Maßnahmenentwicklung.

Austauschformate mit Arbeitskräften in der Lieferkette

Im Folgenden finden sich wesentliche Beispiele zu Austauschformaten mit Arbeitskräften in der Lieferkette wieder:

CASCADE Projekt: In Zusammenarbeit mit lokalen NGOs und Kautschukverarbeitungsbetrieben werden Maßnahmen entwickelt und implementiert, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Anwendung ökologischer und sozialer Praktiken zu fördern. Die Sichtweisen der Arbeitskräfte flossen zudem durch eine initiale Risikoanalyse ein. Die Wirksamkeit der Zusammenarbeit wird überprüft, indem die Perspektiven von betroffenen Bauern durch Interviews und Fragebögen eingeholt werden. Die gesammelten Erkenntnisse aus diesen Austauschformaten fließen in die Weiterentwicklung der Sorgfaltspflichtenprozesse ein, insbesondere auf Ebene der Maßnahmenentwicklung.

Auditformate: Mithilfe von Lieferantenaudits werden die Ansichten von Arbeitskräften in der Lieferkette in Form von Befragungen (Interviews) direkt in die Erfüllung der Sorgfaltspflichten einbezogen. Zum Schutz der Arbeitskräfte der Lieferanten werden diese nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, und die Auswertungen werden anonymisiert behandelt. Die Befragungen der Arbeitskräfte von Lieferanten dienen dazu, Verstöße oder Risiken im Rahmen des Audits zu identifizieren. Auf Basis der festgestellten Abweichungen im Audit wird ein Maßnahmenplan entwickelt. Da die Interviewergebnisse direkten Einfluss auf die Maßnahmenpläne haben können, werden die Befragungen der Arbeitskräfte als wirksame Vorgehensweise angesehen, um die Ansichten der Arbeitskräfte in der Lieferkette zu berücksichtigen. Erkenntnisse aus den Audits fließen auch in die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems, der Risikoanalyse und in die Entwicklung geeigneter Maßnahmen ein. Zu den Auditformaten zählen beispielsweise der RSCI-Auditstandard der Responsible Supply Chain Initiative e.V. (RSCI) und Volkswagen spezifische Standards wie der VOC-Audit (S-Rating), der Sozial-Standard-Audit, der vor allem im Rahmen des HRFS Anwendung findet, und Rohstoffaudits.

Supply Chain Grievance Mechanism: Volkswagen hat zusätzlich ein Verfahren etabliert, welches es Arbeitskräften in der Lieferkette (einschließlich vulnerabler Gruppen) ermöglicht, ihre Interessen und Probleme jederzeit zu melden. Der Mechanismus ist für alle potenziell betroffenen Stakeholder wie Arbeitskräfte von Lieferanten sowie deren Vertretende wie Gewerkschaften oder zivilgesellschaftliche Akteure, NGOs oder Vertretende von Gemeinden in der Nähe der Produktionsstandorte offen. Der Supply Chain Grievance Mechanism dient der Bearbeitung von Hinweisen auf Verstöße gegen die Vorgaben des Code of Conduct für Geschäftspartner durch direkte oder indirekte Lieferanten des Volkswagen Konzerns und ist über die Kanäle des Hinweisgebersystems zugänglich. Werden Risiken oder Verstöße identifiziert, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Arbeitsgruppen im Rahmen von Multi-Stakeholder-Initiativen (beispielsweise der Initiative Drive Sustainability) sowie auch fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppen befassen sich mit der Wirksamkeit von Beschwerdemechanismen im Allgemeinen. Durch das Mitwirken an den Arbeitsgruppen können die Expertinnen und Experten des Supply-Chain-Grievance-Mechanism-Teams potenzielle Optimierungsbedarfe für selbigen identifizieren. Dabei werden teilweise auch relevante Stakeholder wie NGOs als Vertretende von Arbeitskräften in der Lieferkette als Dialogpartner eingebunden.

Abhilfe und Beschwerdekanäle

Das Hinweisgebersystem dient als zentrales Beschwerdeverfahren für den Volkswagen Konzern. Die Koordination erfolgt durch das Zentrale Aufklärungs-Office in Wolfsburg. Grundsätze, Meldekanäle und Verfahren sind im Kapitel „Informationen zur Unternehmensführung“ im Abschnitt „Schutz von Hinweisgebenden“ ausführlich beschrieben.

Ansätze und Verfahren für die Durchführung von Abhilfemaßnahmen

Zu den im Rahmen des ReSC-Systems eingesetzten Maßnahmen zur Abhilfe zählt insbesondere der Supply Chain Grievance Mechanism. Im Folgenden werden ergänzend die zugrunde liegenden Verfahren, Zuständigkeiten und die Umsetzung im Konzern erläutert.

Nach Eingang eines Hinweises wird dieser dokumentiert und – sofern kein Beschäftigtenfehlverhalten im eigenen Geschäftsbereich vorliegt – an den jeweils zuständigen Fachbereich innerhalb des Konzerns weitergeleitet. Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner werden durch das Zentrale Aufklärungs-Office an den Supply Chain Grievance Mechanism übergeben. Die Bearbeitung erfolgt in einem internen IT-System, in dem alle Fälle dokumentiert werden.

Die Bearbeitung der Hinweise im Rahmen des Supply Chain Grievance Mechanism wird konzernweit einheitlich durch den Volkswagen Konzern gesteuert und erfolgt auf Basis eines verbindlichen Prozesshandbuchs. Die Umsetzung des SCGM-Prozesses erfolgt durch die jeweiligen Gesellschaften in den Regionen. Werden Risiken bei indirekten Lieferanten identifiziert, werden ebenfalls Maßnahmen ergriffen – beispielsweise die Durchführung eines Audits, um potenzielle oder tatsächliche Verstöße zu überprüfen. Dies setzt die Mitwirkung des direkten Lieferanten voraus, mit dem eine Vertragsbeziehung besteht. In schwerwiegenden Fällen kann dies zur vorübergehenden Sperrung oder zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.

Maßnahmenpläne werden dokumentiert und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Die Wirksamkeit von Abhilfemaßnahmen wird fallbezogen überprüft, zum Beispiel durch Abfragen zur Umsetzung, Re-Audits oder Befragungen betroffener Arbeitskräfte.

Verstöße oder Risiken, die im Rahmen von Audits festgestellt werden, gelten nicht als SCGM-Fälle. Dennoch wird auch hier ein Maßnahmenplan entwickelt und dessen Umsetzung nachgehalten. Die erfolgreiche Umsetzung ist Voraussetzung für ein positives S-Rating.

Im Berichtsjahr gab es Verletzungen gegen menschenrechtliche Schutzgüter gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Diese betrafen Arbeitskräfte von Lieferanten in der vor- und nachgelagerten Lieferkette. Diese können auch auf Hinweisen basieren, die in Vorjahren beim jeweiligen Aufklärungs-Office eingegangen sind, deren Prüfung jedoch erst im Berichtsjahr abgeschlossen wurde. Damit liegen auch Fälle vor, die als schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gemäß ESRS S2 zu bewerten sind. Da sich das LkSG an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, an der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO – International Labour Organisation) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen orientiert, kann davon ausgegangen werden, dass die Verletzungen gegen Schutzgüter des LkSG insoweit als Verstöße gegen diese internationalen Rahmenwerke zu werten sind. Die Verletzungen gegen menschenrechtliche Schutzgüter des LkSG betrafen das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit und das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung.

Wirksamkeitsprüfung und Vertrauen der Arbeitskräfte in der Lieferkette in die Verfahren

Das Hinweisgebersystem des Volkswagen Konzerns wird regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft. Weitere Informationen hierzu befinden sich im Kapitel „Informationen zur Unternehmensführung“.

Darüber hinaus befassen sich fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppen sowie Gremien im Rahmen von Multi-Stakeholder-Initiativen – wie etwa der Initiative Drive Sustainability – mit der generellen Wirksamkeit von Beschwerdemechanismen. Dabei werden teilweise auch externe Stakeholder wie NGOs als Vertretende von Arbeitskräften in der Lieferkette einbezogen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse unterstützen die Expertinnen und Experten des Supply Chain Grievance Mechanism bei der Identifikation potenzieller Optimierungsbedarfe.

Derzeit erfolgt keine systematische Erhebung darüber, ob Arbeitskräfte in der Lieferkette die bestehenden Beschwerdemechanismen kennen und ihnen vertrauen. Der Schutz von Hinweisgebenden ist durch die Konzernrichtlinie „Hinweisgebersystem des Volkswagen Konzerns“ sowie deren Anlagen geregelt. Diese Richtlinie definiert verbindlich die Grundsätze zum Schutz der Identität und zur Vermeidung von Benachteiligungen oder Repressalien gegenüber Personen, die Hinweise geben, unabhängig davon, ob diese anonym oder offen erfolgen. Die Richtlinie ist konzernweit gültig und wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Weitere Informationen hierzu befinden sich im Kapitel „Informationen zur Unternehmensführung“.

Ziele, Fortschrittsmessung und Wirksamkeit von Maßnahmen

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette als wesentlich identifiziert. Diese betreffen insbesondere Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit sowie sonstige arbeitsbezogene Rechte. Zur Bewältigung dieser Auswirkungen und zur Förderung positiver Effekte verfolgt der Volkswagen Konzern im Rahmen des Responsible Supply Chain System (ReSC-System) ein strategisches Ziel:

  • Langfristiges Ziel: Bis 2040 sollen umsatzbasiert über 95 % der relevanten direkten Lieferanten ein positives S-Rating aufweisen.
  • Zwischenziel: Für das Berichtsjahr 2025 wurde ein Zwischenziel von 85 % definiert.

Ein positives S-Rating soll zeigen, dass ein direkter Lieferant durch die Erfüllung der Mindestkriterien des S-Ratings die Voraussetzung mitbringt, potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen der eigenen Arbeitskräfte mindern beziehungsweise vermeiden zu können und tatsächliche negative Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen und sonstige arbeitsbezogene Rechte abzustellen.

Das S-Rating dient als zentrales Instrument zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Lieferanten und ist eng mit den Anforderungen des Code of Conduct für Geschäftspartner verknüpft. Es trägt dazu bei, potenzielle negative Auswirkungen zu identifizieren und zu mindern sowie positive Auswirkungen zu fördern.

Die Zielsetzung wurde durch eine fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe entwickelt. Eine Einbindung betroffener Arbeitskräfte oder ihrer Vertretungen erfolgte nicht. Seit der Zieldefinition wurde das Ziel selbst nicht angepasst.

Die Fortschritte bei der Zielerreichung werden im Rahmen des konzernweiten TOP-10-Programms kontinuierlich überwacht. Im Jahr 2025 entsprach der Umsatzanteil der relevanten direkten Lieferanten mit positivem S-Rating 87 % des Gesamtbeschaffungsvolumens. Damit wurde das Zwischenziel erreicht. Die Fortschritte stimmen bislang mit der ursprünglichen Planung überein. Im Rahmen des Statusmonitorings erfolgt zudem eine Analyse von Trends und wesentlichen Veränderungen. Signifikante Abweichungen gegenüber der Zielplanung wurden bislang nicht festgestellt.

Das Ziel ist eng mit der Steuerung wesentlicher menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang der Lieferkette verknüpft und unterstützt die Umsetzung der Konzernnachhaltigkeitsstrategie regenerate+.

Wirksamkeit von Maßnahmen und Verbesserungspotenziale

Die Wirksamkeit der im Rahmen des Responsible Supply Chain System (ReSC-System) umgesetzten Standardmaßnahmen wird regelmäßig überprüft. Grundlage bildet die Methodik Input – Output – Outcome – Impact, die eine systematische Bewertung entlang der Wirkungskette ermöglicht. Dabei wird für jede Maßnahme untersucht

  • welche Ressourcen eingesetzt wurden (Input),
  • welche Aktivitäten durchgeführt wurden (Output),
  • welche unmittelbaren Ergebnisse erzielt wurden (Outcome),
  • und ob eine Veränderung bei der Zielgruppe erkennbar ist (Impact).

Für jede Standardmaßnahme wurden – soweit möglich – spezifische Messindikatoren je Wirkungsebene definiert. Diese werden jährlich erhoben, dokumentiert und zur Bewertung der Wirksamkeit herangezogen. Der Zeitplan und die Indikatoren für die Wirksamkeitsprüfung sind je Maßnahme spezifisch zu erarbeiten.

Ergänzend wurden im Rahmen der Vertiefungsmaßnahmen des ReSC-Systems zusätzliche Mechanismen zur Wirksamkeitsprüfung etabliert:

  • Im Human Rights Focus System (HRFS) ist die Wirksamkeitsmessung integraler Bestandteil. Eine Maßnahme gilt als wirksam, wenn sie – entsprechend ihrer Zielsetzung – zur Reduktion menschenrechtlicher Risiken oder des Verursachungsbeitrags des Volkswagen Konzerns beiträgt.
  • Auch im Raw Materials Due Diligence Monitoring System (RMDDMS) werden Maßnahmen als wirksam bewertet, wenn sie zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen oder zum Schutz der Umwelt beitragen können. Für jede Maßnahme werden bereits bei Auswahl ein Zeitplan und Erfolgsindikatoren definiert und nachgehalten. Die Ergebnisse fließen in die jährliche Risikoanalyse für die 18 Hochrisikorohstoffe ein.

Für lieferantenspezifische Maßnahmen, die im Rahmen von Audits oder des Supply Chain Grievance Mechanism (zum Beispiel nach Hinweisen auf Verstöße) definiert und durch den Lieferanten umgesetzt werden, erfolgt die Wirksamkeitsprüfung durch Auditoren oder Fallbearbeitende des SCGM. Dies geschieht zum Beispiel im Rahmen von Desktop-Reviews oder Folge-Audits vor Ort.

Die Erkenntnisse aus diesen Wirksamkeitsprüfungen werden genutzt, um Maßnahmen weiterzuentwickeln und die Effektivität des ReSC-Systems kontinuierlich zu verbessern.

FORTSCHRITTSKENNZAHLEN UND MONITORING

Kennzahl

 

Einheit

 

2025

 

2024

 

Definition

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl der direkten Lieferanten

 

Anzahl

 

>63.000

 

>66.000

 

Diese Kennzahl gibt die Anzahl der Lieferanten an, mit denen der Volkswagen Konzern im Geschäftsjahr Umsatz vorzuweisen hat.

Länder, in denen der Volkswagen Konzern direkte Lieferanten hat

 

Anzahl

 

93

 

95

 

Diese Kennzahl gibt die Anzahl der Länder an, in denen die direkten Lieferanten des Konzerns im Berichtsjahr lokalisiert waren. Ein Lieferantenstandort steht jeweils für einen Produktionsstandort eines direkten Lieferanten.

Expertinnen und Experten des Beschaffungsnetzwerks Nachhaltigkeit weltweit

 

Anzahl

 

130

 

140

 

Für diese Kennzahl werden alle Arbeitskräfte berücksichtigt, die in einem regelmäßigen Austauschformat zwischen den Konzerngesellschaften mit eingebunden sind.

Supply Chain Grievance Mechanism

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweise aus dem Supply Chain Grievance Mechanism

 

Anzahl

 

180

 

213

 

Für diese Kennzahl werden alle Hinweise berücksichtigt, die im System angelegt wurden. Eine Plausibilität der Hinweise ist zum Zeitpunkt dieses Prozessschritts noch nicht nachgewiesen.

Medienmonitoring

 

 

 

 

 

 

 

 

Direkte Lieferanten im Medienmonitoring

 

Anzahl

 

>40.000

 

>39.500

 

Gesamtanzahl aller direkten Lieferanten, die Bestandteil des Medienmonitorings waren. Berücksichtigt werden Lieferanten mit hoher oder mittlerer Risikoeinstufung gemäß der Risikoanalyse. Die Messung der Kennzahl erfolgt mithilfe eines IT-Tools eines externen Dienstleisters.

Umsatzanteil direkter Lieferanten im Medienmonitoring am Gesamt­beschaffungs­volumen

 

%

 

96

 

89

 

Die Kennzahl gibt den prozentualen Anteil der direkten Lieferanten am Gesamteinkaufsvolumen an, die im Berichtsjahr im Medienmonitoring waren.

S-Rating

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorhandenes S-Rating für direkte Lieferanten

 

Anzahl

 

16.218

 

14.709

 

Anzahl der direkten Lieferanten, bei denen im Berichtsjahr ein SRating vorlag.

davon: Lieferanten mit einem positiven S-Rating

 

Anzahl

 

16.178

 

14.682

 

Die Kennzahl berichtet die absolute Anzahl der direkten Lieferanten, die zum Stichtag ein positives Rating vorliegen haben.

Umsatzanteil der relevanten direkten Lieferanten mit positivem S-Rating am Gesamt­beschaffungs­volumen

 

%

 

87

 

83

 

Die Kennzahl gibt den prozentualen Anteil des Umsatzes der relevanten direkten Lieferanten mit positivem S-Rating am Gesamt­beschaffungs­volumen an.

Anzahl der durchgeführten Audits im Rahmen des S-Ratings

 

Anzahl

 

144

 

85

 

Absolute Anzahl aller im Berichtsjahr durchgeführten Audits, die durch den Prozess des S-Ratings angestoßen wurden.

Self-Assessment-Questionnaire (SAQ)

 

 

 

 

 

 

 

 

Direkte Lieferanten mit abgeschlossenem SAQ

 

Anzahl

 

20.909

 

19.094

 

Anzahl der direkten Lieferanten, bei denen der SAQ ausgefüllt und final bewertet wurde. Es werden abgeschlossene SAQs berücksichtigt, die am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres dem Volkswagen Konzern vorlagen.

Anteil der neuen Lieferanten, die anhand von Umwelt- und Sozialkriterien bewertet wurden (SAQ)

 

%

 

6

 

20

 

Diese Kennzahl gibt prozentual an, wie viele direkte Lieferanten im Berichtsjahr erstmalig den SAQ ausgefüllt, abgeschlossen und mit Volkswagen geteilt haben.

Verbesserungen bei direkten Lieferanten basierend auf SAQ

 

Anzahl

 

7.050

 

8.093

 

Anzahl der direkten Lieferanten, die ihren SAQ-Score im Berichtsjahr durch erneutes Ausfüllen des Fragebogens um mindestens einen Punkt verbessert haben.

Training

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschäftigte der Beschaffung, die an Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema Nachhaltigkeit teilgenommen haben

 

Anzahl

 

5.102

 

5.129

 

Gibt die absolute Anzahl von Beschaffern des Volkswagen Konzerns an, die Schulungen mit Bezug auf Nachhaltigkeit vollständig absolviert haben.

Lieferanten, die eine Schulung zum Thema Nachhaltigkeit erhalten haben

 

Anzahl

 

6.470

 

9.818

 

Die Kennzahl gibt die absolute Anzahl direkter als auch potenziell direkter Lieferanten an, die im Geschäftsjahr an einer Schulung zum Thema Nachhaltigkeit teilgenommen haben. Hat ein Lieferant im Berichtsjahr an einer Lieferantenschulung vor Ort oder webbasiert teilgenommen und mindestens 50 % der Schulungszeit absolviert, wird er bei der Erhebung der Kennzahl berücksichtigt.