Geschäftsbericht 2025

Nicht angewendete neue beziehungsweise geänderte IFRS

Die Volkswagen AG hat in ihrem Konzernabschluss 2025 die nachstehenden Rechnungslegungsnormen, die vom IASB bis zum 31. Dezember 2025 verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt.

Nicht angewendete neue beziehungsweise geänderte IFRS

Standard/Interpretation

 

Veröffent­licht durch das IASB

 

Anwen­dungs­pflicht1

 

Über­nahme durch EU

 

Voraussichtliche Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFRS 9/
IFRS 7

 

Klassifizierung und Bewertung von Finaninstrumenten

 

30.05.2024

 

01.01.2026

 

Ja

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IFRS 9/
IFRS 7

 

Verträge zur Lieferung naturabhängiger Energien

 

18.12.2024

 

01.01.2026

 

Ja

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IFRS 18

 

Darstellung und Angaben im Abschluss

 

09.04.2024

 

01.01.2027

 

Ja

 

Keine wesentlichen Auswirkungen auf die Spitzen­kenn­zahlen der Konzern­steuerung

IFRS 19

 

Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

 

09.05.2024

 

01.01.2027

 

Nein

 

Keine Auswirkungen

IFRS 19

 

Änderungen an IFRS 19 – Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

 

21.08.2025

 

01.01.2027

 

Nein

 

Keine Auswirkungen

IAS 21

 

Umrechnung in eine hochinflationäre Währung

 

13.11.2025

 

01.01.2027

 

Nein

 

Keine Auswirkungen

 

 

Verbesserung der International Financial Reporting Standards – Volume 112

 

18.07.2024

 

01.01.2026

 

Ja

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

1

Pflicht zur erstmaligen Anwendung aus Sicht der Volkswagen AG.

2

Geringfügige Änderungen an einer Reihe von IFRS (IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7).