Geschäftsbericht 2025

Besonders besorgniserregende Stoffe

Wesentliche Auswirkung und ihr Zusammenspiel mit der Strategie und dem Geschäftsmodell

AUSWIRKUNG IM BEREICH BESONDERS BESORGNISERREGENDE STOFFE

Beschreibung Auswirkung/Risiko/ Chance Tatsächliche/ potentielle Auswirkung Wert­schöpfungs­kette Zeit­horizont

Besonders besorgniserregende Stoffe

Ein Teil der Stoffe, die derzeit als besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern (SVHC)) auf der Kandidatenliste der European Chemicals Agency (ECHA) stehen, sind in Fahrzeugteilen des Volkswagen Konzerns vorhanden. Der Volkswagen Konzern setzt auf einen verantwortungsvollen und sachgemäßen Umgang mit SVHC und implementiert entsprechende Maßnahmen, um die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verhindern. Alle gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten.
Da SVHC in der Regel bereits Bestandteil der Materialzusammensetzung zugelieferter Fahrzeugteile sind, wird auf den Austritt von SVHC in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ein stärkerer Fokus gelegt als im eigenen Betrieb und der Nutzungsphase der Fahrzeuge. In Hochrisikorohstofflieferketten, insbesondere in den tiefergelagerten Lieferketten, können negative Auswirkungen durch gefährliche Stoffe nicht ausgeschlossen werden, insbesondere den Einsatz von Schadstoffen und gefährlichen Chemikalien.

Chance

Positive Auswirkung

Tatsächliche Auswirkung

Vorgelagerte Wertschöpfungskette

Kurzfristiger Zeithorizont
(< 1 Jahr)

Risiko

Negative Auswirkung

Potentielle Auswirkung

Eigener Geschäftsbereich

Mittelfristiger Zeithorizont
(1–5 Jahre)

Nachgelagerte Wertschöpfungskette

Langfristiger Zeithorizont
(> 5 Jahre)

Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Übergeordnet ist das Thema der besonders besorgniserregenden Stoffe im Rahmen der Umweltnorm Erzeugnisse Material- und Chemikalienkonformität verankert, welche neben der Forderung der Einhaltung weltweit geltender Vorschriften auf die Global Automotive Declarable Substance List (GADSL) referenziert. Gemäß dem Code of Conduct für Geschäftspartner werden die Lieferanten in der Lieferkette aufgefordert, geeignete Maßnahmen umzusetzen, um den Einsatz von Stoffen und Materialien mit nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt –zum Beispiel krebserregende, erbgutschädigende, fortpflanzungsgefährdende Stoffe – im Rahmen des jeweils anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der jeweils mitgeltenden Regelungen des Volkswagen Konzerns zu unterlassen beziehungsweise zu vermeiden. Das Thema ist ebenfalls in der Konzernnachhaltigkeitsstrategie regenerate+ als Handlungsfeld identifiziert. Im Fokus stehen hierbei die Reduzierung und Substitution von SVHC in den Produkten. Die detaillierte Ausgestaltung des strategischen Themas befindet sich derzeit noch in der Erarbeitungsphase und wird im Zuge der weiteren Strategieprozesse konkretisiert.

Mit Bezug auf die eigene Geschäftstätigkeit verringert der Volkswagen Konzern seine Auswirkungen durch die Implementierung von Vorsorgemaßnahmen zur Risikominimierung und -steuerung sowie von Maßnahmen, die SVHC vermeiden und ersetzen sollen.

Der Volkswagen Konzern versteht das Thema Chemical Compliance als Querschnittsthema, das in bestehende Managementkonzepte integriert wird und diese beeinflusst.

Unter dem Abschnitt „Maßnahmen und Ressourcen: Umweltverschmutzung“ findet sich die ausführliche Darstellung und Erläuterung der Maßnahmen in diesen zwei Handlungsbereichen.

Managementkonzept: Besonders besorgniserregende Stoffe

Das Thema SVHC ist strategisch in der Umweltnorm Erzeugnisse Material- und Chemikalienkonformität verankert. Um diese strategische Verankerung zu verwirklichen, soll das Management von chemischen Substanzen weiter verbessert werden. Als ein weltweit führender Automobilhersteller und Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen ist sich der Volkswagen Konzern der zunehmenden Bedeutung eines nachhaltigen Managements von chemischen Substanzen bewusst. Die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen an das Chemikalienmanagement sind komplex und variieren in den globalen Märkten, in denen der Konzern tätig ist. Der Volkswagen Konzern ist zur Einhaltung bestehender Vorschriften und zum verantwortungsvollen Umgang mit chemischen Substanzen, die für die Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen benötigt werden, verpflichtet.

Der Volkswagen Konzern versteht Chemical Compliance als Querschnittsthema. Für bereits bestehende Managementsysteme der Volkswagen AG sind die notwendigen Compliance-Prozesse integriert.

Außerdem steht der Volkswagen Konzern im bedarfsorientierten Austausch mit seinen Beschäftigten, Lieferanten, Branchenverbänden und Aufsichtsbehörden, um den Einsatz gefährlicher Chemikalien zu reduzieren. Dies erstreckt sich von der Forschung und Entwicklung über die Konstruktion, die Produktion, den Vertrieb und die Logistik bis hin zur Wiederverwendung und zum Recycling der Produkte.

Weiterhin wird die Registrierung, Bewertung und Beschränkung von Stoffen und Rohstoffen im Code of Conduct für Geschäftspartner hervorgehoben. Hierzu zählen die Einhaltung internationaler Übereinkommen (Minamata-Übereinkommen, Stockholmer Übereinkommen) und Rechtsinstrumente zur Herstellung, Verwendung, Handhabung und Entsorgung bestimmter Stoffe. Die Lieferanten sollen geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Einsatz von Stoffen und Materialien mit nachteiligen Auswirkungen auf Umwelt oder Gesundheit, zum Beispiel krebserregenden, erbgutschädigenden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen, zu unterlassen beziehungsweise zu vermeiden. Dabei sind das jeweils anwendbare Recht sowie die mitgeltenden Regelungen des Volkswagen Konzerns zu berücksichtigen.

Minimierung des Einsatzes von SVHC

Um in allen Märkten vorschriftenkonform zu sein, müssen der Volkswagen Konzern und seine Lieferanten die Vorschriften, Gesetze und regulatorischen Vorgaben in den Zielmärkten einhalten. Darüber hinaus ist die Erfüllung von Standards, wozu unter anderem die Umweltnorm Erzeugnisse Material- und Chemikalienkonformität sowie Nachweisführungs- und Freigabevoraussetzungen zur Lieferung von Chemikalien gehören, ein verpflichtendes Vertragselement mit Lieferanten. Auf diese Weise wird auf die Einhaltung aller geltenden Materialregulierungen und -restriktionen hingewirkt.

Die Konzernnorm Nachweisführungs- und Freigabevoraussetzungen zur Lieferung von Chemikalien beschäftigt sich mit der Registrierung, Bewertung und Beschränkung von chemischen Stoffen. Chemikalien, die als karzinogen, keimzellmutagen und reproduktionstoxisch in Kategorie 1A oder 1B eingestuft wurden, sind grundsätzlich für den Einsatz verboten (Terminologie gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – CLP). Über einen Einsatz kann nur in begründeten Ausnahmefällen unter Berücksichtigung des Substitutionsgebots entschieden werden. Besonders besorgniserregende Stoffe, beispielsweise nach EU-REACH-Verordnung Nr. 1907/2006, Artikel 57-2, sind weitgehend zu vermeiden und können im Einzelfall, nach Prüfung der längerfristigen Einsatzfähigkeit, abgelehnt werden.

Für die Steuerung neuer oder geänderter weltweit aufkommender Schadstoffgesetze, darunter Altfahrzeug-, Batterie-, Chemikalien- und Biozidgesetze sowie Anforderungen zu Innenraumemissionen, wurde ein spezifischer Prozess mit definierten Rollen (Vorschriftenkoordinator/Vorschriftenexperten (VKO/VEX)-Prozess) in der technischen Entwicklung implementiert. Die Umsetzung und die interne/externe Kommunikation erfolgen durch die Umweltnorm für Erzeugnisse Material- und Chemikalienkonformität, welche unter anderem einen Bezug auf die GADSL nimmt. Die Einhaltung wird seit dem Jahr 2000 durch die Nutzung des International Material Data System (IMDS) in Verbindung mit dem konsequenten Einfordern von Lieferantendaten zur chemischen Zusammensetzung von Bauteilen und Materialien in den Fahrzeugen geprüft. Alle IMDS-Daten werden nach der jeweils gültigen und zur Anwendung kommenden Gesetzgebung geprüft.

Die Umweltnorm Erzeugnisse Material- und Chemikalienkonformität fordert eine grundsätzliche Vermeidung der Verwendung von SVHC im Sinne der EU-REACH-Verordnung Nr. 1907/2006. Diese sind in der Kandidatenliste der ECHA gelistet und werden periodisch aktualisiert. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus fordert der Volkswagen Konzern, dass die Verwendung zulassungspflichtiger Stoffe des Anhangs XIV der EU-REACH-Verordnung Nr. 1907/2006 in der Regel bei Neuverträgen vermieden werden soll, auch wenn die Zulassungspflicht erst nach Serieneinsatz in Kraft tritt.

Darüber hinaus wird für Liefergegenstände, welche für die Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung relevant sind, mit fachlicher und technischer Unterstützung von Lieferanten eine Alternativen-Prüfung für die Verwendung von SVHC (im Anwendungsbereich von Anlage C des Anhangs I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission) durchgeführt. Mit dem Geschäftsjahr 2024 hat der Volkswagen Konzern im fahrzeugbezogenen Geschäft bestehende Vorgaben und Prozesse konkretisiert, mit dem Ziel, die Taxonomie-relevanten Stoffe grundsätzlich zu vermeiden und zu ersetzen. Darauf aufbauend bezieht der Konzern in seine Analysen fahrzeugbezogene Materialien sowie Bauteile der vollelektrischen Fahrzeuge ein, um die Substituierbarkeit der darin enthaltenen SVHC unter anderem unter Berücksichtigung von technischen und ökonomischen Kriterien zu prüfen.

Die Lieferanten sind weiterhin verpflichtet, die Anforderungen, basierend auf internationalen Übereinkommen und anderen Rechtsinstrumenten in Bezug auf die Herstellung, Verwendung, Handhabung und Entsorgung bestimmter Stoffe, einzuhalten. Insbesondere die Anforderungen des Minamata-Übereinkommens von 2013 über Quecksilber und des Stockholmer Übereinkommens von 2001 über persistente organische Schadstoffe (POP) sowie die entsprechenden anwendbaren Durchführungsvorschriften auf nationaler und supranationaler Ebene müssen befolgt werden.

Ziele: Besonders besorgniserregende Stoffe

Prävention und Kontrolle von SVHC

Ziele werden grundsätzlich vom Volkswagen Konzern dort entwickelt, wo ein Bezug zu seinen Strategien besteht. In Bezug auf die Prävention und Kontrolle von SVHC sind für die Produktionsstandorte keine messbaren ergebnisorientierten Ziele im Sinne der ESRS festgelegt. Es wird derzeit an einer systematischen Datenerfassung gearbeitet, um eine vollständige quantitative Berichterstattung zu ermöglichen. Herausforderungen bei der Datenerfassung und bei der Quantifizierung sind sowohl die hohe Anzahl der Substanzen als auch die Konzentrationsangaben von SVHC in chemischen Gemischen, welche durch die Lieferanten oftmals nur innerhalb von Konzentrationsspektren angegeben werden. Der Volkswagen Konzern und die Standortbetreiber der einzelnen Marken richten ihr Handeln an den gesetzlichen Vorgaben aus und haben Prozesse zur Umsetzung implementiert.

Sollten SVHC während der Fahrzeugproduktion eingesetzt werden und/oder im Fahrzeug verbleiben, so sind diese im Vorfeld durch interne Chemikalienmanagementprozesse und -systeme erfasst, überprüft und freigegeben. Zusätzlich implementiert der Volkswagen Konzern Prozesse, um SVHC generell zu vermeiden und auf Substituierbarkeit zu prüfen. Ein Beispiel ist die Überprüfung der Substituierbarkeit gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung und damit die Reduktion von SVHC während der Fahrzeugproduktion und in Bauteilen von vollelektrischen Fahrzeugen.

Maßnahmen und Ressourcen: Besonders besorgniserregende Stoffe

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinsichtlich Chemikalien und SVHC

Für die Anforderungen an die Chemical Compliance gibt es kein separates Managementsystem. Die Marken und Gesellschaften des Konzerns sind aufgefordert, das Thema Chemical Compliance in ihren bestehenden Managementsystemen zu berücksichtigen. Die Governance-Struktur soll sicherstellen, dass Risiken entlang der Lieferkette reduziert und Vorgaben eingehalten werden.

Auf diese Weise soll das Risiko beim Umgang mit Chemikalien und SVHC im Volkswagen Konzern in den Strukturen des Drei-Linien-Modells des Institute of Internal Auditors (IIA) gesteuert werden. Dabei umfasst die erste Linie das operative Risikomanagement in den Geschäftsbereichen, die zweite Linie das konzernweite Risikomanagement und die dritte Linie die Interne Revision, die die Wirksamkeit der ersten beiden Linien überprüft. Die Werkzeuge zur Identifizierung und Umsetzung der spezifischen Anforderungen werden hierbei durch die eingesetzten Managementsysteme bereitgestellt.

Neben den Tools der Managementsysteme werden neue oder geänderte regulatorische Vorgaben auch durch den VKO-/VEX-Prozess der zweiten Linie aufgenommen und innerhalb der Organisation zielgerichtet verteilt. Für die Prüfung von materialbezogenen Vorgaben wird in der zweiten Linie auf die Daten des internen Material Informationssystems (MISS) zugegriffen. Datengrundlage sind die Daten der Lieferanten aus dem IMDS. Neben dem kontinuierlichen Risikomanagement durch das Drei-Linien-Modell hat der Volkswagen Konzern im fahrzeugbezogenen Geschäft Vorgaben und Prozesse zum Management von regulatorischen Vorgaben (VKO/VEX) und internen Anforderungen (weitere Information befinden sich im Abschnitt „Minimierung des Einsatzes SVHC“) etabliert, die vorsehen, dass SVHC möglichst zu vermeiden und zu ersetzen sind. Darauf aufbauend werden gemäß den Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung fahrzeugbezogene Chemikalien sowie Bauteile der vollelektrischen Fahrzeuge analysiert und die Substituierbarkeit von SVHC in diesen Produkten gemeinsam mit den Lieferanten unter anderem unter Berücksichtigung von technischen und ökonomischen Kriterien geprüft.

Engagement und Berichterstattung in der vor- oder nachgelagerten Lieferkette für Rohstoffe

Bei dem Engagement zur Verbesserung der Lieferkette nimmt der Volkswagen Konzern auch seine Lieferanten in die Verantwortung. Aus diesem Grund fordert der Code of Conduct für Geschäftspartner die Umsetzung geeigneter Maßnahmen, um den Einsatz von Stoffen und Materialien mit nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (zum Beispiel krebserregende, erbgutschädigende, fortpflanzungsgefährdende Stoffe) zu unterlassen beziehungsweise zu vermeiden.

Metriken: Besonders besorgniserregende Stoffe

Zur Bewertung der besonders besorgniserregenden Stoffe wird die IMDS-SVHC-Liste der European Automobile Manufacturers’ Association (ACEA) als Grundlage verwendet, welche sich aus der ECHA-Kandidatenliste ableitet.

Gesamtmenge an SVHC, die während der Produktion erzeugt, verwendet oder beschafft wird

Eine stoffbezogene Mengenauswertung der SVHC kann auf Konzernebene aktuell nicht vollumfänglich durchgeführt werden. Derzeit wird ein Ansatz zur Mengenerfassung für alle SVHC als solche oder in Gemischen (SVHC > 0,1 % M), die während der Fahrzeugproduktion eingesetzt werden, erarbeitet. Dies soll zukünftig die Erfassung der Gesamtmenge an beschafften und eingesetzten SVHC ermöglichen.

In bestimmten Produktionsprozessen werden unterschiedliche chemische Substanzen zusammengebracht, beispielsweise in Prozessbädern. Diese Prozessbäder dienen ausschließlich dazu, die chemischen Eigenschaften der zu bearbeitenden Erzeugnisse gezielt zu beeinflussen. Der Volkswagen Konzern ist kein Produzent chemischer Substanzen und betreibt keine Anlagen oder Prozesse, die der Herstellung neuer isolierter chemischer Produkte dienen.

Theoretisch ist die Bildung neuer chemischer Verbindungen durch die Einstellung des chemischen Gleichgewichts innerhalb von Prozessbädern in geringem Umfang möglich. Diese betriebenen Prozessbäder befinden sich in genehmigungs- und überwachungsbedürftigen Anlagen und werden ausschließlich auf Grundlage behördlicher Genehmigungen betrieben. Eine behördliche Vorgabe zur Ermittlung neu gebildeter SVHC liegt nicht vor.

Gesamtmenge an SVHC, die die Produktion in Form von Emissionen verlassen

Der Volkswagen Konzern und die Betreiber an den Standorten der einzelnen Marken handeln stets nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Standorte und Anlagentechnik sind gemäß diesen Vorgaben durch die Behörden genehmigt. Dies gilt insbesondere für umweltrelevante Anlagen, deren Betrieb zu Emissionen in Luft und Wasser führen, sodass in deren Anlagengenehmigungen weitreichende Betreiberpflichten festgelegt wurden. Im Rahmen solcher Nebenbestimmungen werden auch wiederkehrende Emissionsmessungen zur Wahrung geltender Grenzwerte durchgeführt.

Zur konzernweiten Sicherstellung der Einhaltung aller bindenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit produktionsbedingten Emissionen hat der Volkswagen Konzern das Drei-Linien-Modell implementiert, welches unter dem Abschnitt „Maßnahmen und Ressourcen: Umweltverschmutzung“ beschrieben ist.

Derzeit existiert kein Grenzwert, der den gesamten Umfang aller bekannten SVHC abdeckt. Ebenso gibt es keine Messmethode zur Erfassung des Gesamtspektrums aller SVHC. Daher ist die Datenerhebung dieser Emissionen nach aktuellem Stand der Technik nicht möglich.

Gesamtmenge an SVHC, die die Produktion als Bestandteil des Produktes verlassen

Die Berechnung der Gesamtmenge erfolgt jeweils pro SVHC. Hierfür wird zunächst der Gewichtsanteil je SVHC für jedes SVHC-enthaltende Bauteil bestimmt (Schwellenwert > 0,1 % je kleinster betroffener Artikel im Bauteil, gemäß REACH Artikel 33) in Verbindung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Bezugsgröße von SVHC in Erzeugnissen und für die entsprechenden Referenzfahrzeuge (ID.7 Tourer und Tiguan) aufsummiert (weiterführende Informationen zu den Referenzfahrzeugen siehe Abschnitt „Metriken: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“ des Kapitels „Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“). Basierend auf Produktionszahlen der Elektro- beziehungsweise Verbrennerfahrzeuge wird die Berechnung der Gesamtmengen je SVHC durchgeführt. Abschließend erfolgt eine Zuordnung der SVHC in die zu berichtenden Gefahrenklassen. Da einzelne Substanzen mehreren Gefahrenklassen zugeordnet sind, entspricht die übergeordnete Gesamtmenge aufgrund doppelter Erfassung nicht der Summe der einzelnen Gefahrenklassen. Um dennoch eine Gesamtsumme der verwendeten SVHC anzugeben, wird in der nachfolgenden Tabelle das Gesamtgewicht pro Stoff jeweils ausschließlich einer Gefahrenklasse zugeordnet.

Zudem sind im Weiteren die SVHC-Angaben zum Porsche AG Konzern und zur TRATON GROUP angegeben, exklusive einer Berücksichtigung von Everllence. Die Werteermittlung erfolgt dabei wie vorhergehend beschrieben.

BESONDERS BESORGNISERREGENDE STOFFE BEIM VOLKSWAGEN KONZERN

 

 

 

 

2025

 

2024

Gefahrenklasse

 

Einheit

 

Elektro­fahrzeuge

 

Verbrenner­fahrzeuge

 

Elektro­fahrzeuge

 

Verbrenner­fahrzeuge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kanzerogen (Artikel 57a)

 

t

 

6,0

 

50,5

 

6,0

 

73,0

Mutagen (Artikel 57b)

 

t

 

0,0

 

0,3

 

 

Reproduktionstoxisch (Artikel 57c)

 

t

 

5.682

 

45.413

 

5.398

 

39.365

PBT (Artikel 57d)

 

t

 

1,0

 

6,0

 

0,5

 

5,0

vPvB (Artikel 57e)

 

t

 

8,3

 

145,0

 

6,0

 

151,0

Endokrinschädliche Eigenschaften (Artikel 57f – Umwelt)

 

t

 

0,0

 

0,3

 

7,0

 

58,0

Endokrinschädliche Eigenschaften
(Artikel 57f – Menschliche Gesundheit)

 

t

 

15,5

 

43,0

 

0,004

 

0,1

Die Atemwege sensibilisierende Eigenschaften
(Artikel 57f – Menschliche Gesundheit)

 

t

 

2,0

 

0,7

 

4,0

 

0,2

Spezifische Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition
(Artikel 57f – Menschliche Gesundheit)

 

t

 

1,0

 

22,0

 

0,3

 

26,0

Wahrscheinlich schwerwiegende und ebenso besorgniserregende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt (Artikel 57f)

 

t

 

1,0

 

22,0

 

0,3

 

26,0

Gesamtsumme der besonders besorgniserregenden Stoffe als Bestandteil des Produkts

 

t

 

5.715

 

45.676

 

5.421

 

39.672

Gesamtmenge an SVHC, die beim Porsche AG Konzern die Produktion als Bestandteil des Produkts verlassen

Die Ermittlung der SVHC-Mengen basiert auf einem Referenzfahrzeugansatz. Dabei wird für jedes der fünf Fahrzeugsegmente (zweitürige Sportwagen, SUV-Verbrenner, SUV rein batteriebetrieben, Limousine Verbrenner und Limousine rein batteriebetrieben) ein Fahrzeugmodell ausgewertet. Die Auswertung erfolgt über bauteilspezifische Lieferantendaten. Über die Produktionsstückzahlen werden die SVHC-Mengen des Referenzfahrzeugs auf die im Berichtsjahr produzierten Fahrzeuge pro Segment hochgerechnet. Zuletzt werden segment-übergeordnete Summen pro Substanz gebildet und die Substanzen wie regulatorisch gefordert, den Gefahrenklassen für besorgniserregende Substanzen zugeordnet.

BESONDERS BESORGNISERREGENDE STOFFE BEIM PORSCHE AG KONZERN

Gefahrenklasse

 

Einheit

 

2025

 

2024

 

 

 

 

 

 

 

Kanzerogen (Artikel 57a)

 

t

 

8,0

 

14,0

Mutagen (Artikel 57b)

 

t

 

0,0

 

0,0

Reproduktionstoxisch (Artikel 57c)

 

t

 

2.370

 

2.832

PBT (Artikel 57d)

 

t

 

1,0

 

0,0

vPvB (Artikel 57e)

 

t

 

6,0

 

7,0

Endokrinschädliche Eigenschaften (Artikel 57f – Umwelt)

 

t

 

12,0

 

15,0

Endokrinschädliche Eigenschaften (Artikel 57f – Menschliche Gesundheit)

 

t

 

0,0

 

0,0

Die Atemwege sensibilisierende Eigenschaften (Artikel 57f – Menschliche Gesundheit)

 

t

 

4,0

 

5,0

Spezifische Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition (Artikel 57f – Menschliche Gesundheit)

 

t

 

0,0

 

0,0

Wahrscheinlich schwerwiegende und ebenso besorgniserregende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit (und/oder) die Umwelt (Artikel 57f)

 

t

 

10,0

 

10,0

Gesamtmenge der besonders besorgniserregenden Stoffe als Bestandteil des Produkts

 

t

 

2.410

 

2.883

Gesamtmenge an SVHC, die bei der TRATON GROUP die Produktion als Bestandteil des Produkts verlassen

Zur Ermittlung der Mengen (SVHC) verwendet die TRATON GROUP den Bleigehalt in Starterbatterien, da dieser gemäß einer Studie von MAN Truck & Bus 98 % der gesamten SVHC in einem typischen Lkw ausmacht. Für das Berichtsjahr entspricht die Menge an SVHC in den Produkten einer Gesamtmenge von 23.922 (24.780) t.