Geschäftsbericht 2025

Nachhaltigkeitsbericht

Mindestschutz (minimum safeguards)

Zu den Rahmenwerken zum Mindestschutz zählen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organization) sowie die Internationale Charta der Menschenrechte. Ergebnis unserer Bewertungen ist, dass wir die Anforderungen der Minimum Safeguards im Berichtsjahr erfüllen.

Als global agierendes Unternehmen nimmt der Volkswagen Konzern seine unternehmerische Verantwortung für die Menschenrechte an, bekennt sich zu diesen Übereinkommen und Erklärungen und bekräftigt seine Zustimmung zu den dort genannten Inhalten und Grundsätzen. Der Volkswagen Konzern hat im Jahr 2022 die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten besetzt, dessen Schwerpunkte in den Überwachungs-, Überprüfungs- und Beratungsaufgaben im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) liegen.

Zur Vermeidung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken schreibt das LkSG bestimmte Sorgfaltspflichten vor. Dazu zählen unter anderem die Durchführung von Risikoanalysen, die Verankerung von Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen sowie die Bereitstellung eines Beschwerdemechanismus. Das Hinweisgebersystem dient als zentrale Anlaufstelle, um Verstöße von Beschäftigten des Volkswagen Konzerns sowie von Lieferanten zu melden. Angemessene Abhilfemaßnahmen werden, insofern notwendig, durch den zuständigen Bereich unverzüglich und eigenverantwortlich eingeleitet.

Der Volkswagen Konzern überprüft regelmäßig und anlassbezogen im Rahmen von sogenannten Compliance Monitorings, ob die ergriffenen Maßnahmen wirksam sind, um negative Auswirkungen zu vermeiden oder zu mindern. Dies umfasst auch die Prüfung, ob die Verhaltensregeln eingehalten werden und ob Beschwerden bearbeitet wurden.

Das ethische und wertebasierte Fundament für integres und regelkonformes Handeln im Volkswagen Konzern ist der Code of Conduct. Er gilt als verbindliche Leitlinie für alle Beschäftigten in allen Marken und Gesellschaften. Des Weiteren regeln Konzernrichtlinien die organisatorischen Rahmenbedingungen in den kontrollierten Gesellschaften des Volkswagen Konzerns in Bezug auf Integrität und Compliance in Personalinstrumenten, -maßnahmen und -prozessen und berücksichtigen bei deren Umsetzung die lokal geltenden gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Bestimmungen.

Den Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern liegen unter anderem die Anforderungen des Code of Conduct für Geschäftspartner zugrunde. Für die Lieferkette erfolgt die Umsetzung und Überprüfung dieser Anforderungen im Rahmen eines umfassenden Managementsystems (Responsible Supply Chain System) zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht.