10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Mio. € |
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2025 |
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2024 |
|---|---|---|---|---|
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Tatsächlicher Steueraufwand Inland |
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313 |
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1.276 |
Tatsächlicher Steueraufwand Ausland |
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3.524 |
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4.582 |
Tatsächliche Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
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3.837 |
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5.858 |
davon periodenfremde Erträge (−)/Aufwendungen (+) |
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−308 |
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−720 |
Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) Inland |
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−736 |
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−938 |
Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) Ausland |
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−698 |
|
−508 |
Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) |
|
−1.434 |
|
−1.447 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
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2.403 |
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4.411 |
Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland für den Veranlagungszeitraum 2025 betrug 15 %. Hieraus resultiert, einschließlich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag, eine Steuerbelastung von 30,02 % (Vorjahr: 30,00 %).
Für die Bewertung der latenten Steuern wird im deutschen Organkreis ein Steuersatz in Höhe von 30,0 % (Vorjahr: 30,0 %) für Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögenswerts in der Bilanz und seinem steuerlichen Wertansatz, die sich kurzfristig realisieren, angewendet. Für langfristige temporäre Differenzen wurde der unternehmensindividuelle Steuersatz angewandt, der im Zeitpunkt ihrer Umkehrung gilt.
Die angewandten lokalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren zwischen 4 % und 45 % (Vorjahr: 0 % und 45 %). Bei gespaltenen Steuersätzen wird der Thesaurierungssteuersatz angewandt.
Die Realisierung steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren führte im Jahr 2025 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 362 Mio. € (Vorjahr: 356 Mio. €).
Die steuerlichen Verlustvorträge sowie der Verfall der nicht nutzbaren Verlustvorträge haben sich wie folgt entwickelt:
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BISHER NOCH NICHT GENUTZTE STEUERLICHE VERLUSTVORTRÄGE |
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DAVON NICHT NUTZBARE STEUERLICHE VERLUSTVORTRÄGE |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Mio. € |
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31.12.2025 |
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31.12.2024 |
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31.12.2025 |
|
31.12.2024 |
|
|
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Unverfallbare steuerliche Verlustvorträge |
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21.625 |
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17.204 |
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6.371 |
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4.040 |
Verfallbar innerhalb der nächsten 10 Jahre |
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5.176 |
|
3.556 |
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3.610 |
|
1.937 |
Verfallbar in mehr als 10 Jahren |
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11.051 |
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10.458 |
|
1.353 |
|
534 |
Gesamt |
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37.852 |
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31.218 |
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11.334 |
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6.510 |
Latente Steuern auf Zinsvorträge werden aktiviert, soweit es wahrscheinlich ist, dass der Zinsvortrag in der Zukunft genutzt werden kann. Bisher noch nicht genutzte Zinsvorträge bestehen in Höhe von 335 Mio. € (Vorjahr: 718 Mio. €). Zinsvorträge in Höhe von 141 Mio. € (Vorjahr: 528 Mio. €) sind zeitlich unbegrenzt nutzbar, während 194 Mio. € (Vorjahr: 191 Mio. €) innerhalb der nächsten zehn Jahre zu verwenden sind.
Aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften aus früheren Perioden mindert sich der tatsächliche Ertragsteueraufwand im laufenden Geschäftsjahr um 33 Mio. € (Vorjahr: 65 Mio. €). Der Betrag des latenten Steueraufwands mindert sich um 5 Mio. € (Vorjahr: 99 Mio. €) aufgrund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften einer früheren Periode sowie bisher nicht berücksichtigter temporärer Differenzen. Der latente Steueraufwand aus der Abwertung eines latenten Steueranspruchs beträgt 640 Mio. € (Vorjahr: 81 Mio. €). Der latente Steuerertrag aus der Zuschreibung eines latenten Steueranspruchs beträgt 63 Mio. € (Vorjahr: 19 Mio. €).
Die von verschiedenen Staaten gewährten Steuerguthaben betragen 469 Mio. € (Vorjahr: 443 Mio. €).
In der Bilanz wurde kein latenter Steueranspruch erfasst für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 2.456 Mio. € (Vorjahr: 3.200 Mio. €) und für Steuergutschriften, die innerhalb der nächsten 20 Jahre verfallen würden, in Höhe von 78 Mio. € (Vorjahr: 114 Mio. €).
In Höhe von 243 Mio. € (Vorjahr: 216 Mio. €) wurden latente Steuerschulden für temporäre Differenzen sowie für nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften der Volkswagen AG wegen bestehender Kontrolle nach IAS 12.39 nicht bilanziert. In Höhe von 4.492 Mio. € (Vorjahr: 4.419 Mio. €) wurden latente Steueransprüche für temporäre Differenzen in Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen mit deren Umkehrung aufgrund der Kontrollausübung in absehbarer Zeit nicht gerechnet wird, nicht bilanziert.
Aus Steuersatzänderungen in Ländern außerhalb Deutschlands resultierten konzernweit latente Steueraufwendungen in Höhe von 11 Mio. € (Vorjahr angepasst: latente Steueraufwendungen in Höhe von 82 Mio. €).
Im Juli 2025 wurde in Deutschland eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes verabschiedet. Infolgedessen wird der Körperschaftsteuersatz stufenweise ab 2028 von 15 % auf 10 % gesenkt. Dies führte in dem am 31. Dezember 2025 endenden Geschäftsjahr zu einem Ertrag von 878 Mio. € (Vorjahr: 24 Mio. €) aus der Bewertung von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerschulden der deutschen Konzernunternehmen.
Zum 31. Dezember 2025 hat Volkswagen für Gesellschaften, die einen Verlust in der laufenden Periode oder in der Vorperiode erlitten haben, latente Steuerforderungen ausgewiesen, die die latenten Steuerverbindlichkeiten um 6.626 Mio. € (Vorjahr: 7.779 Mio. €) übersteigen. Davon entfallen 3.275 Mio. € auf Gesellschaften im Organkreis der Volkswagen AG sowie 2.078 Mio. € auf Gesellschaften in Luxemburg, wobei die Beträge im Wesentlichen abzugsfähige temporäre Differenzen und Verlustvorträge beinhalten. Die Bilanzierung der Steuerforderungen in Luxemburg erfolgt, weil einzelne Aufwendungen für Beteiligungen in der Vergangenheit zu Verlusten geführt haben, zukünftig jedoch nach dem Geschäftsmodell der Gesellschaften zu versteuernde Einkommen erwartet werden. In Deutschland basiert der Ansatz unter anderem auf ausreichend steuerlichen Gewinnen in den folgenden Geschäftsjahren. Diese sind durch die Unternehmensplanungen unterlegt. Darüber hinaus erwartet Volkswagen, dass verschiedene Kosten-/Effizienzprogramme und neue Produktanläufe zu erheblichen Ergebnisverbesserungen führen werden.
Die Gesamtbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass die jeweiligen Gesellschaften ausreichend zu versteuernde Ergebnisse erzielen werden, mit denen die bislang ungenutzten steuerlichen Verluste und abzugsfähigen temporären Differenzen verrechnet werden können.
In Höhe von insgesamt 258 Mio. € (Vorjahr: 2.659 Mio. €) wurden latente Steuern in der Bilanz eigenkapitalerhöhend berücksichtigt, die auf direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen entfallen. Davon betreffen −197 Mio. € (Vorjahr: −22 Mio. €) Minderheitenanteile. Im Zusammenhang mit dem Abgang von erfolgsneutral bewerteten Eigenkapitalinstrumenten wurden im Geschäftsjahr 2025 latente Steuern in Höhe von insgesamt −9 Mio. € (Vorjahr: – Mio. €) ergebnisneutral reklassifiziert. Die Entwicklung der latenten Steuern nach Sachverhalten ist in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden aus Eigenkapitalbeschaffungskosten resultierende Steuereffekte in Höhe von 2 Mio. € dem Eigenkapital gutgeschrieben (Vorjahr: – Mio. €).
LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfielen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:
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|
AKTIVE LATENTE STEUERN |
|
PASSIVE LATENTE STEUERN |
||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Mio. € |
|
31.12.2025 |
|
31.12.20241 |
|
31.12.2025 |
|
31.12.20241 |
||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Immaterielle Vermögenswerte |
|
1.028 |
|
1.243 |
|
13.660 |
|
15.632 |
||||
Sachanlagen und Vermietete Vermögenswerte |
|
2.597 |
|
2.261 |
|
8.126 |
|
7.965 |
||||
Langfristige Finanzanlagen |
|
259 |
|
333 |
|
15 |
|
17 |
||||
Vorräte |
|
985 |
|
1.034 |
|
555 |
|
526 |
||||
Forderungen und sonstige Vermögenswerte (inklusive Finanzdienstleistungsbereich) |
|
2.103 |
|
2.209 |
|
6.461 |
|
6.053 |
||||
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte |
|
321 |
|
329 |
|
199 |
|
70 |
||||
Pensionsrückstellungen |
|
3.595 |
|
4.990 |
|
63 |
|
35 |
||||
Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen |
|
15.243 |
|
16.232 |
|
2.015 |
|
1.777 |
||||
Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern aus temporären Differenzen |
|
−181 |
|
−201 |
|
– |
|
– |
||||
Temporäre Differenzen nach Wertberichtigungen |
|
25.950 |
|
28.430 |
|
31.093 |
|
32.075 |
||||
Steuerliche Verlustvorträge/Zinsvorträge nach Wertberichtigungen |
|
6.644 |
|
6.674 |
|
– |
|
– |
||||
Steuergutschriften nach Wertberichtigungen |
|
391 |
|
329 |
|
– |
|
– |
||||
Wert vor Konsolidierung und Saldierung |
|
32.985 |
|
35.433 |
|
31.093 |
|
32.075 |
||||
davon entfallen auf langfristige Vermögenswerte und Schulden |
|
24.657 |
|
25.836 |
|
26.343 |
|
27.917 |
||||
Saldierung |
|
21.324 |
|
22.220 |
|
21.324 |
|
22.220 |
||||
Konsolidierung |
|
2.950 |
|
3.368 |
|
194 |
|
1.045 |
||||
Bilanzansatz |
|
14.611 |
|
16.581 |
|
9.963 |
|
10.900 |
||||
|
||||||||||||
Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2025 von 2.403 Mio. € (Vorjahr: 4.411 Mio. €) war um 389 Mio. € niedriger (Vorjahr: 631 Mio. €) als der erwartete Steueraufwand von 2.792 Mio. €, der sich bei Anwendung eines Konzernsteuersatzes von 30,0 % (Vorjahr: 30,0 %) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde.
Mio. € |
|
2025 |
|
2024 |
|---|---|---|---|---|
|
|
|
|
|
Ergebnis vor Ertragsteuern |
|
9.307 |
|
16.806 |
Erwarteter Ertragsteuerertrag (−)/-aufwand (+) |
|
2.792 |
|
5.042 |
Überleitung: |
|
|
|
|
Abweichende ausländische Steuerbelastung |
|
−497 |
|
−528 |
Steueranteil für: |
|
|
|
|
steuerfreie Erträge |
|
−813 |
|
−625 |
steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen |
|
1.588 |
|
773 |
Effekte aus Verlustvorträgen |
|
1.061 |
|
66 |
permanente bilanzielle Differenzen |
|
−321 |
|
−103 |
Steuergutschriften |
|
−108 |
|
−142 |
Periodenfremde Steuern |
|
−709 |
|
−477 |
Effekte aus Steuersatzänderungen |
|
−877 |
|
119 |
Nicht anrechenbare Quellensteuer |
|
354 |
|
374 |
Sonstige Steuereffekte |
|
−67 |
|
−88 |
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand |
|
2.403 |
|
4.411 |
Effektiver Steuersatz in % |
|
25,8 |
|
26,3 |
Globale Mindestbesteuerung
Aus der Einführung der Globalen Mindeststeuer (Säule 2) entstehen dem Volkswagen Konzern keine wesentlichen Belastungen. Der tatsächliche Steueraufwand im Zusammenhang mit Säule-2-Ertragsteuern beläuft sich auf 48 Mio. €. Der Volkswagen Konzern hat die Ausnahme von Ansatz und Angabe latenter Steuern im Zusammenhang mit Säule-2-Ertragsteuern angewandt.